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Staatsanwaltschaft stellt Unterbringungsantrag Doppelmord: Engländer in der "Geschlossenen"

25.03.2011, 04:31

Von Bernd Kaufholz

Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Magdeburg einen sogenannten Antrag im Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Doppelmörder vom Magdeburger Heumarkt gestellt. Der 40-Jährige soll seine Nachbarin (53) und deren Bekannten (56) erstochen haben.

Dieser Antrag ist einer Anklage gleichzusetzen. Der Unterschied ist allerdings, dass es dabei nicht um eine mögliche spätere Haftstrafe geht, sondern um eine Dauerunterbringung im Maßregelvollzug.

Bei Alfred Gary N. weise vieles darauf hin, dass er bei den Taten nur eingeschränkt schuldfähig oder sogar gänzlich schuldunfähig war, heißt es. Hintergrund soll der Dauerkonsum von harten Drogen sein.

Bei den Messerstichen vom 23. Oktober 2010 soll er ebenfalls unter dem Rauschgift-Einfluss gestanden haben.

Nach seiner Festnahme am 3. November 2010 war der Engländer zuerst in Untersuchungshaft gekommen. Aufgrund der ärztlichen Diagnose wurde er allerdinge bereits am 25. Januar 2011 vorläufig in Uchtspringe untergebracht.

Die 1. Große Strafkammer will innerhalb der nächsten zwei Wochen über den Antrag entscheiden. Sieht das Gericht nicht genügend Hinweise auf das Vorliegen von Paragraf 20 oder 21 Strafgesetzbuch, muss die Staatsanwaltschaft "normale" Anklage erheben.