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17. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Starker Andrang bei Beratung

Von Wolfgang Schulz 30.03.2011, 04:32

Magdeburg. Mehr als 250 Sachsen-Anhaltern wurde im vergangenen Jahr von der Behörde des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen bei der Rehabilitierung geholfen. "Ohne unsere Unterstützung wären deren Ansprüche auf Wiedergutmachung nach erlittenem SED-Unrecht 20 Jahre nach dem Ende der DDR nicht anerkannt worden", sagte Christoph Koch der Volksstimme. Koch ist seit dem Rücktritt bzw. der Entlassung des Landesbeauftragen Gerhard Ruden kommissarischer Leiter der Behörde. Gestern legte er dem Landtag den "17. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten" vor.

Die Bürgerberatung sei eine besonders bedeutende und zugleich die zeitaufwändigste Aufgabe der Behörde, sagte Koch. Zum einen gebe es eine hohe Beteiligung an den Beratungstagen, zum anderen werden jährlich mehr als 2000 telefonische Anfragen bearbeitet.

Zu den Erfolgen 2010 zählt Koch die "Psychosoziale Beratung für SED-Verfolgte", die seit Juni in Zusammenarbeit mit der Guericke-Universität für zunächst zwei Jahre angeboten wird. Bisher hätten 38 SED-Verfolgte betreut werden können. "Es ist bundesweit das erste psychosoziale Projekt, das direkt bei einem Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen angesiedelt ist", heißt es im Tätigkeitsbericht.

Am Beispiel der psychosozialen Beratung, der sogenannten niederschwelligen Langzeitberatung, zeigt der Tätigkeitsbericht Schwierigkeiten auf, die die Landesbehörde im Zusammenwirken mit Ministerien hat. "Zunächst war uns vom Justizministerium eine Nichtzuständigkeit bescheinigt worden", heißt es im Bericht. Später habe das Sozialministerium bestätigt, dass es noch kein derartiges Beratungsangebot im Land gebe. "Erst nach einem direkten Antrag beim Landtag wurden uns die für zwei Jahre beantragten Mittel für das Modellprojekt bewilligt."

Deutliche Kritik wird im Tätigkeitsbericht auch im Zusammenhang mit der seit einem Jahr verwaisten Stelle des Landesbeauftragten geübt. "Es fehlten in der Zeit Ansprechpartner im Ministerium oder in der Staatskanzlei, die mal zu uns gekommen wären und uns die Situation erläutert hätten", schreibt Koch im Vorwort. Nur Journalisten hätten die Behörde auf dem Laufenden gehalten. Während die Staatskanzlei Monate später eine lapidare Mitteilung geschickt hätte, habe das Justizministerium die Angelegenheit Ruden als vertraulich eingestuft. Außerdem hätte sie nichts im Tätigkeitsbericht zu suchen. "Wenn nicht hier, wo sollte dann sonst informiert werden?", fragt Koch in seinem Vorwort. Meinung