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Gesundheitsminister beraten über Angebote für ländlichen Raum Sachsen-Anhalts Erfahrungen fließen in Gesetzesvorhaben ein

Von Wolfgang Schulz 07.04.2011, 04:33

Berlin. Ein gut gelaunter sachsen-anhaltischer Gesundheitsminister machte sich gestern auf den Rückweg von Berlin nach Magdeburg. Norbert Bischoff (SPD) hatte erreicht, dass mindestens drei Punkte in das geplante Versorgungsgesetz aufgenommen werden, die auf Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt bei der Verbesserung der ärztlichen Versorgung beruhen. Darüber hinaus freute sich der 60-Jährige, dass den Ländern bislang verweigerte Mitspracherechte bei der Daseinsvorsorge durch den Bund eingeräumt werden sollen.

Bischoff war Teilnehmer einer Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, auf der es um eine bessere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ging. "Zu den drei Maßnahmen auf diesem Gebiet in Sachsen-Anhalt gehören die Filialpraxen, das Stipendium für angehende Ärzte, damit sie im Land bleiben, und die mobile Praxisassistentin, die sogenannte Schwester Agnes", sagte Bischoff der Volksstimme.

Bisher gibt es in der Altmark drei Filialpraxen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtet wurden und wöchentlich von mehreren Fachärzten betrieben werden. "In das Versorgungsgesetz soll aufgenommen werden, dass auch Kommunen Träger solcher Praxen sein dürfen", so Bischoff.

Die Gesundheitsminister einigten sich in insgesamt 27 Punkten. "Ich habe gestaunt, wie kompromissbereit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler war", sagte Bischoff. Vor einem guten halben Jahr hätte er noch die Länderminister brüskiert und wenig Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Der FDP-Politiker müsse nach den Wahldebakeln seiner Partei jetzt wohl stärker auf die Länder zugehen, mutmaßte Bischoff.

Die Länder sollen künftig im Gemeinsamen Bundesausschuss für das Gesundheitswesen ein Initiativrecht bei der Bedarfsplanung haben. "Wir dürfen zwar nicht mit beschließen, aber wir müssen gehört werden", erläuterte Bischoff. Auch soll es demnächst Beauftragte der Krankenkassen geben. Für die Bedarfsplanung von Ärzten soll nicht mehr allein die Zahl der Einwohner entscheidend sein. "Künftig werden die demografische Entwicklung und die Morbidität, also die Erkrankung der Menschen, einbezogen", sagte Bischoff. Bei der Zulassung zum Medizinstudium sollen in Zukunft nicht allein die Zensuren ausschlaggebend sein.