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Doppelmord-Prozess am Magdeburger Landgericht eröffnet Der Angeklagte will im Drogenwahn getötet haben

Von Oliver Schlicht 20.04.2011, 06:27

Vor dem Magdeburger Landgericht muss sich seit gestern ein 40-jähriger Mann aus England verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2010 eine Nachbarin und deren Bekannten erstochen zu haben. Der geständige Angeklagte gilt als psychisch krank. Er will vor der Tat die Gedanken seiner Opfer gelesen und deshalb in Notwehr gehandelt haben.

Magdeburg. Die Kammer des Landgerichtes verhandelt unter Vorsitz der Richterin Claudia Methling in einem Sicherungsverfahren. Nach einem vorläufigen Gutachten soll der Angeklagte zum Zeitpunkt des Doppelmordes nur begrenzt schuldfähig gewesen sein. Grund dafür seien Wahnvorstellungen infolge jahrelanger Drogenabhängigkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte die dauerhafte Unterbringung des Engländers in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Der 40-jährige Gerry N. ist geständig. Er lebt seit 13 Jahren in Deutschland. 2008 war er nach Leipzig gezogen, ein Jahr später folgte er einer Frau nach Magdeburg. Die Fragen des Gerichtes beantwortete er wohl überlegt. Die deutsche Sprache beherrscht er fast akzentfrei. Richterin Claudia Methling befragte den Engländer zunächst zu seiner Biografie. "Ich wuchs mit zwei Geschwistern in sehr ärmlichen Verhältnissen auf", erzählte er. Die ersten Drogenerfahrungen mit dem Schnüffeln von Benzin habe er im Alter von zehn Jahren gemacht. Auslöser dafür seien sexuelle Übergriffe seines Onkels gegen ihn gewesen.

Als junger Mann folgte er einem Bekannten durch verschiedene europäische Länder, um sich als Jongleur und Musikant Geld zu verdienen. Schließlich sei er in Deutschland "kleben geblieben", wie er sagte. Dort trat er bevorzugt auf Mittelaltermärkten auf. Seit 2009 lebte Gerry N. in Magdeburg unter Bewährungsauflagen. 2007 war er in Leipzig wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung verurteilt worden. Auch in England war er mehrfach wegen Drogenbeschaffungsdelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Der Angeklagte gab an, seit seiner Kindheit Drogen genommen zu haben. Eine vom Gericht in Leipzig verordnete Therapie habe er abgebrochen. In jüngster Zeit besorgte er sich regelmäßig Heroin in Leipzig. Amphetamine und Haschisch kaufte er illegal in Magdeburg. Mit Wahnvorstellungen nach Drogenkonsum habe er auch vor der Tat bereits zu tun gehabt.

Am besagten 22. Oktober 2010, einem Freitag, habe er von Mittag an Bier getrunken und am Abend in einer Gaststätte Amphetamin-Tabletten gekauft und eingenommen. Er verlor die Besinnung. Später sei er auf einer Parkbank aufgewacht.

Als er in der Nacht an seinem Mietshaus eintraf, habe in der Nachbarwohnung noch Licht gebrannt. Die ihm bekannte 52 Jahre alte Nachbarin und deren 56-jähriger Bekannter tranken dort Schnaps. Gerry N. gesellte sich dazu. "Ich habe dann ihre Gedanken gehört und bekam Angst", so der Angeklagte. Er sei überzeugt gewesen, dass die beiden ihn gemeinsam mit anderen Leuten, die vor der Wohnungstür warteten, umbringen und vergraben wollten. Durch das Fenster habe er nicht flüchten können. "Da habe ich ein Küchenmesser vom Wohnzimmertisch genommen und dem Mann in die Brust gestochen." Weil die Frau zu schreien begann, habe er auch sie erstochen.

Danach sei er tagelang umhergeirrt. Einer Freundin stahl er die EC-Karte und hob 1000 Euro ab. Er fuhr mit dem Zug nach Budapest. Dort sei ein Selbstmordversuch mit einer Überdosis Heroin gescheitert. Schließlich folgte er dem Rat eines Bekannten und habe sich in Deutschland der Polizei gestellt.

Mit einem Urteil ist noch im Mai zu rechnen. Das Gericht hat drei Verhandlungstage anberaumt, um Zeugen und Sachverständige zu hören.