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Verhandlung wegen Freiheitsberaubung, Raub und Körperverletzung verlegt Prozess: Ein Platz blieb leer

Von Bernd Kaufholz 19.04.2011, 04:31

Magdeburg. Der Prozess gegen vier Angeklagte im Alter von 21 und 27 Jahren wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und anderer Delikte musste gestern auf den 3. Mai verschoben werden. Grund ist, dass einer der vier jungen Männer nicht zum Termin erschienen war.

Die Nachfrage der Jugendstrafkammer bei der Bewährungshelferin von Tobias S. ergab, dass der Angeklagte vor einem halben Jahr nach Helmstedt verzogen war. Das Gericht geht davon aus, dass ihm deshalb die Vorladung zum Prozess nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist.

Patrick K., Norman A., Florian B. und Tobias S. wird von der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorgeworfen, einen 21-Jährigen vier Wochen lang gequält, erniedrigt, wie einen Sklaven gehalten und sogar zum Stehlen gezwungen zu haben.

Der Magdeburger Rechtsanwalt Thomas Klaus, der das Opfer bei seiner Nebenklage rechtlich vertritt, sagte am Rande des Prozesses, dass dieser Fall ein bezeichnendes Licht auf die Verrohung der Angeklagten werfe. Unter anderem hatte man den 21-Jährigen gezwungen, Urin zu trinken.

Das Quartett habe solch "einen starken Druck aufgebaut", dass sich das Opfer subjektiv nicht in der Lage gesehen habe, sich aus den Fängen der vier zu befreien.

Erst nach vier Wochen habe sich sein Mandant zu einem Bekannten gerettet und sich ihm anvertraut. Dieser habe dann die Polizei informiert.

Bei dem Bekannten handelt es sich um Sebastian Ostermann. Wenige Wochen später war dieser nach einer Disko in Magdeburg von einem rechtsextremistischen Schläger getötet worden.