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Mitsprache für Kreispersonalrat bei Wiesenhof Richter Voigt: "Recht geht vor Gewinn"

24.05.2011, 04:36

Von Martin Rieß

Magdeburg. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat unter Vorsitz von Richter Lutz-Peter Voigt die Kreisverwaltung des Jerichower Landes verpflichtet, ein Mitbestimmungsverfahren für den Hähnchenschlachtbetrieb Wiesenhof in Möckern einzuleiten. Beteiligt werden soll der Kreispersonalrat mit Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen jener zehn Mitarbeiter, die für die Überwachung der Fleischproduktion zuständig sind. Damit hat der Personalrat des Kreises, der vor Gericht von Rechtsanwalt Uwe Bitter vertreten wurde, einen Teilerfolg errungen. "Wenn sich Landrat Lothar Finzelberg an diese Vorgaben hält, wird sich an den Arbeitsbedingungen schnell etwas ändern", stellte Bitter in Aussicht.

Hintergrund des Antrags sind einerseits Berichte von teils mehr als 300 Überstunden, die die Fleischkontrolleure angehäuft haben. Andererseits geht es auch um die stark gestiegene Anzahl von Schlachttieren. Das Problem: Je höher die Zahl der geschlachteten Tiere, umso schneller läuft das Band und umso weniger Zeit bleibt den Kontrolleuren, kranke Tiere zu erkennen und auszusortieren. Laut einer europäischen Verwaltungsvorschrift sollen dafür pro Tier 2,5 Sekunden zur Verfügung stehen, im Einzelfall könne davon abgewichen werden. Und von dieser Ausnahme hat das zuständige Landesverwaltungsamt Gebrauch gemacht und ist auf eine Beschaudauer von 1,5 Sekunden pro Tier heruntergegangen. Doch selbst diese wird nicht eingehalten. Bitter: "Der Landrat ist verpflichtet, ausreichende Kontrollzeiten zu gewährleisten. Es geht um Arbeitssicherheit, aber auch um Sicherheit für die Verbraucher." Richter Voigt stellte klar: "Recht geht vor Gewinn."

Allerdings folgte das Gericht nur teilweise dem Antrag des Personalrates. Ursprünglich ging es darum, bis zur Klärung offener Fragen die Kreismitarbeiter abzuziehen. Das hätte einen Produktionsstillstand bedeutet. "Wir prüfen weitere Rechtsmittel", so Anwalt Bitter.