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Die vier Hochwasserwarnstufen

11.01.2011, 04:26

Alarmstufe 1: Informationen zu Pegelständen werden erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiterer Anstieg erwartet wird.

Alarmstufe 2: Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden kontrolliert, Wehre und Deiche auf Schäden überprüft sowie kleinere Gewässer beobachtet.

Alarmstufe 3: Deiche, Wehre und Wasserläufe werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen sollen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen.

Alarmstufe 4: Es besteht die Gefahr, dass Deiche und Dämme überflutet werden. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Beim Schutz von Deichen und Anlagen wird unter anderem auch das Technische Hilfswerk einbezogen. (dpa)