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Stendaler Landgericht setzt weiter auf Vergleich statt auf ein Urteil Professorenstreit um Alexanderbüste: Einigung ist doch noch möglich

Von Bernd Kaufholz 25.01.2011, 04:26

Der juristische Streit um die Echtheit einer Büste Alexander des Großen und der damit verbundene Verleumdungsvorwurf eines Professors gegen den anderen könnte doch noch mit einem Vergleich enden. Diese Vermutung liegt nach der letzten Viertelstunde des zweiten Prozesstags vor dem Stendaler Landgericht zumindest nahe.

Stendal. Das Ringen war zäh. Und der unparteiische Prozessbeobachter konnte sich gestern zuerst nicht des Eindrucks erwehren, dass die Fronten nach der geplatzten Streitschlichtung durch Mediation noch mehr verhärtet waren, als sie es ohnehin schon waren.

Aber als eine gütliche Einigung des "Verleumdungskriegs" in immer weitere Ferne zu rücken schien, zeigte sich doch noch ein Lichtstreif am Horizont. Und das nicht zuletzt deshalb, weil die Vorsitzende der 3. Zivilkammer, Annette Surburg-Kaiser, immer wieder versucht hatte, dem Kläger, Professor Max Kunze, seit 1990 Präsident der Winckelmann-Gesellschaft, und dem Beklagten, Professor Stefan Lehmann von der Martin-Luther-Universität Halle, einen Vergleich schmackhaft zu machen ("Der Gerichtsstreit kratzt doch an der Reputation beider Parteien").

Dabei hatte die Vorsitzende Richterin zudem immer wieder, so gut es ging, versucht, den Beleidigungsvorwurf und die Echtheitsdiskussion zur Bronzebüste voneinender zu trennen. Ein Unterfangen, das ihr jedoch von beiden Seiten ziemlich schwer gemacht wurde.

Echt oder nicht?

Ausgangspunkt für den "Gelehrtenstreit" war eine Ausstellung im Jahre 2000 im Stendaler Winckelmann-Museum. Damals war die Alexander-Büste gezeigt und im Katalog als Original bezeichnet worden.

Jahre später hatte Archäologie-Professor Lehmann, damals selbst noch Mitglied der Winckelmann-Gesellschaft, Vorwürfe gegen die Aussteller erhoben – zuerst in einem Spiegel-Artikel, später auch in einer Universitätsschrift.

Worte wie "Waschanstalt für gefälschte Kunstwerke" und dass Professor Kunze "für illegalen Antikhandel verantwortlich" sei, brachten sowohl den so Geschmähten, als auch die gesamte Winckelmann-Gesellschaft auf die Palme.

Nun wäre es ein Leichtes, herauszubekommen, ob es sich bei "Alexander" wirklich um ein Kunstwerk handelt, das im 2. Jahrhundert n. Ch. entstanden ist oder nur um eine rund 100 Jahre alte Kopie. Doch die Büste im Besitz eines nicht unumstrittenen englischen Privatsammlers gilt inzwischen als "verschollen". Der nachträgliche Echtheitsnachweis ist somit kaum möglich. Allerdings hält die Klägerseite ein Gutachten unter Verschluss, das Antworten auf die Echtheitsfrage geben könnte.

Entscheidungshilfe

Die Richterin regte gestern an, dass Stellen in der beanstandeten Universitätsschrift Lehmanns geschwärzt werden. Unter anderem die Überschrift "Ein Antikhändler, sein falscher Alexander und der Präsident" (Kunze, d. Red.) sowie einige Sätze in Lehmanns Schlusswort. Außerdem solle der Beklagte darauf hinwirken, dass die Universität die Schriften, die sich noch in ihrem Besitz befinden, ebenfalls "schwärzt". Weiterhin solle Lehmann dezidiert Auskunft darüber geben, wie viele Exemplare sich noch in seinem Besitz befinden. Ein weiterer Punkt des Vergleichs – so er denn zustande kommt – wäre, dass es der Beklagte unterlässt, den Winckelmann-Präsidenten und ehemaligen Direktor des Berliner Pergamon-Museums Kunze weiterhin zu verunglimpfen.

Im Gegenzug würde der Kläger auf eine Verurteilung des Archäologie-Kollegen verzichten.

Offen blieb gestern hingegen die Antwort auf den Richterin-Vorschlag, ob sich die beiden Altertums-Koryphäen danach an einen Tisch setzen und sich über die Echtheit der Bronze – möglicherweise auf Grundlage des "Geheim-Gutachtens"– wissenschaftlich auseinandersetzen. Was sicherlich ihrem Ansehen in der Archäologie-Welt guttun würde.

Die Professoren haben nun einige Tage Zeit, sich zu einigen. Als Entscheidungshilfe wird ihnen das Gericht ein Papier zukommen lassen, das, so es nicht zu einer Einigung kommt, schon in die Richtung weist, in die dann das Urteil am 28. Februar ausfallen wird.