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Neuer Erlass: Steuererhöhung nur im Notfall

Von Jens Schmidt 20.12.2011, 05:27

Magdeburg l Nach heftigen Protesten gegen höhere Steuern in eingemeindeten Dörfern hat Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gestern einen klarstellenden Erlass herausgegeben. Kern: Städte und Gemeinden müssen erst alle Sparmaßnahmen ausschöpfen und die Ausgaben etwa für Schwimmbäder, Museen oder Theater drastisch zurückfahren, ehe sie Grund- und Gewerbesteuern erhöhen dürfen.

Hintergrund: Wer sich seit 2009 freiwillig eingemeinden ließ, bekam oft vertraglich zugesichert, dass die meist niedrigeren Steuersätze in den Ortsteilen bis zu zehn Jahre stabil bleiben. Da viele Städte aber ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, wollten sie diese Klausel aussetzen. Ein Erlass des Innenministeriums vom Oktober beflügelte die Städte in ihrem Vorgehen. Er fußt auf der Gemeindeordnung (§ 90), die besagt, dass ein Etat im Jahr auszugleichen ist.

Allerdings - und das steht nicht im Erlass - lässt die Gemeindeordnung auch eine Ausnahme zu: Laut § 92 haben Kommunen für den Haushaltsausgleich bis zu fünf Jahre Zeit, wenn sie ein Konsolidierungkonzept vorlegen. Dies wurde 2003 eingeführt, damit Gemeinden trotz Defizits investieren können. SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben (SPD) forderte, die Spielräume zu nutzen und vertraglich vereinbarte Niedrigsteuersätze einzuhalten. "Man kann nicht beim Städtebau die weiche Linie fahren, bei der Steuer dann auf die reine Lehre pochen." Auch Gerald Grünert (Linke) forderte Vertragstreue und will das Thema auf der Landtagssitzung im Januar aufrufen. FDP-Landeschef Veit Wolpert warf der Regierung Vertrauensbruch vor.