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Von der Leyen fordert Lohnangleichung Verbindlicher Mindestlohn künftig auch für Zeitarbeiter

21.12.2011, 04:23

Berlin (dpa) l Auch für die rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt vom 1. Januar an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett gestern in Berlin.

Zudem werden mit dem Jahreswechsel in anderen Branchen die Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Das ist ein Plus von 20 Cent pro Stunde. Die 900000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten und 7,33 Euro in den neuen Ländern.

Von der Leyen äußerte sich zufrieden über den ersten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche: Er schütze vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Sie forderte die Tarifparteien auf, "auch den zweiten Schritt zu tun und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft". Seite 5