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Aufbewahrungspflicht für Unterlagen aus DDR-Zeit endet zum Jahresende Noch 100000 Rentenkonten sind ungeklärt

Von Silke Janko 22.12.2011, 05:27

In Mitteldeutschland weisen noch mehr als 100000 Rentenkonten Lücken bei Beschäftigungszeiten in der DDR auf. Zum Jahresende endet die Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Lohnunterlagen.

Magdeburg/Leipzig l Betroffen sind Rentenversicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die in der DDR gearbeitet haben. Weil zum Jahresende die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben und deren Nachfolgeunternehmen beziehungsweise beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren endet, kann dies für Betroffene ohne geklärte Rentenkonten zu Einschnitten bei der Rente führen.

Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz, eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Die Rentenversicherung Mitteldeutschland verweist darauf, dass in der Regel das grüne Sozialversicherungsbuch die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte für die DDR-Zeit nachweist. "Eigentlich sollte darin alles lückenlos sein", erklärte Ursula Wächter, Sprecherin der Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig. In zahlreichen Fällen sind die Angaben jedoch nicht vollständig. Deshalb sind die Lohnunterlagen so wichtig.

Wächter betonte: "Wer noch keine Kontenklärung vorgenommen hat, sollte unbedingt eine der Beratungsstellen aufsuchen." In diesem Jahr seien zwar alle Termine in den 30 Beratungsstellen vergeben, eine Kontenklärung sei aber jederzeit möglich. Die Sprecherin empfiehlt, wegen der zum Jahresende auslaufenden Aufbewahrungspflicht sich die fehlenden Beitragsnachweise, wenn möglich, direkt bei den Firmen beziehungsweise Nachfolgeunternehmen zu besorgen.

Für die Beitragszeiten ab 1991 besteht das Problem möglicher fehlender Nachweise nicht mehr, da die gezahlten Beiträge elektronisch bei den Rentenversicherungen erfasst worden sind.

Zu Details bei fehlenden Beitragszeiten kann die Rentenversicherung keine Angaben machen. "Wir wissen nicht, ob bei jedem Einzelnen nur 14 Tage oder 20 Jahre fehlen", so Wächter. Gut möglich ist auch, dass die betreffenden Versicherten im Besitz der Unterlagen sind, diese sich nur zu Hause im Schreibtisch befinden oder die Papiere wirklich nicht vorhanden sind. Die Rentenversicherung hatte die Versicherten mehrmals aufgefordert, eine Kontenklärung für die DDR-Beitragsjahre vorzunehmen.

Sollten keine Unterlagen mehr zu beschaffen sein, kann der Versicherte auch zwei Zeugen benennen, die die Beitragszeiten glaubhaft machen. Damit ist allerdings eine Minderung des Rentenanspruchs für den betreffenden Zeitraum um ein Sechstel verbunden.

Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen war bereits im Jahr 2006 um fünf Jahre verlängert worden. Ein Antrag der Linken im Bundestag, die Aufbewahrungsfrist noch einmal um fünf Jahre bis Ende 2016 zu verlängern, hatte in der vergangenen Woche keine Mehrheit gefunden.Laut Deutscher Rentenversicherung soll es im Osten rund 648000 ungeklärte Versicherungskonten geben.

Die Rentenversicherung Mitteldeutschland betreut in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1,57 Millionen Rentner und rund 2,1 Millionen Versicherungskonten.

www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de