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Lohnunterlagen: Opferverbände gegen Fristende

23.12.2011, 04:24

Magdeburg (sj) l Der Bundeschef der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V., Johannes Rink, hat in einem Brief an Bundessozialministerin Ursula von der Leyen eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht von DDR-Lohnunterlagen verlangt.

"Diese Unterlagen sind die einzigen Beweise für die durch zigtausende politische Häftlinge geleistete Zwangsarbeit", so der Magdeburger an von der Leyen.

Es gebe noch viele offene Fragen, die noch geklärt werden müssten. Den Häftlingen sei für die geleistete Arbeit Lohn in Form von Einkaufsgutscheinen und Rücklagen gezahlt worden. Die ausgezahlten Beträge entsprachen etwa nur 15 Prozent der von den Betrieben an die Haftanstalten überwiesenen Summen. Einen Beweis für die gezahlten Löhne gebe es nicht. Rink verweist in dem Brief auch auf eine von Historikern erarbeitete Liste über Betriebe, die in Haftanstalten arbeiten ließen. Ebenso stehe eine politische Entscheidung zur Bewertung dieser Zwangsarbeit aus.

Zum Jahresende endet die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen. Sie sind vor allem zur Klärung von Rentenansprüchen entscheidend.