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Landgericht Magdeburg verurteilt 24-Jährigen aus dem Salzlandkreis zu einem Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung Von drei Anklagepunkten bleibt nur "Fahrerflucht"

Von Bernd Kaufholz 15.03.2012, 03:09

Magdeburg l Ein 24 Jahre alter Mann aus dem Salzlandkreis ist gestern vom Landgericht Magdeburg zu einem Jahr Haft - drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt - verurteilt worden. Die 1. Große Strafkammer ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass Thomas E. lediglich Unfallflucht begangen hat.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte den jungen Mann hingegen wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Mordes aufgrund Unterlassens angeklagt. Martina Klein hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Strafverteidiger des Angeklagten sechs Monate.

E. hatte am frühen Morgen des 29. Mai 2010 einen betrunkenen 68-Jährigen auf der K 296 zwischen Elbenau und Plötzky überfahren. Beim Prozess hatten drei Zeugen ausgesagt, dass das spätere Opfer "auf allen vieren auf der Fahrbahn gekrabbelt" sei, "gehockt und den Mittelstreifen gestreichelt" habe beziehungsweise "mitten auf der Straße gelaufen" sei.

Somit sei nicht einmal sicher, dass der 24-Jährige den Unfall schuldhaft verursacht habe, so Kammervorsitzender Dirk Sternberg. Schuldhaftigkeit sei jedoch Voraussetzung dafür, im juristischen Sinne Mord oder Totschlag zu begehen. Versuchter Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung komme nicht infrage.

Kurz vor dem Urteil hatte sich der Angeklagte, der zuvor geschwiegen hatte, zur Tat geäußert. Er habe bemerkt, dass er in der Dunkelheit jemanden angefahren habe, sei zurückgefahren und habe gesehen, dass der Mann tot war. Nach rechtsmedizinischem Gutachten lag die Zeit bis zum Eintritt des Todes im einstelligen Minutenbereich.