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Klägerin bekommt zu 50 Prozent Recht Urteil nach Unfall im Kletterpark

30.01.2015, 01:24

Magdeburg l Eine 39-jährige Polizistin hatte sich im Kletterpark Blankenburg so stark am Fußknöchel verletzt, dass sie operiert werden musste. Sie verklagte den Parkbetreiber auf Schadensersatz - und bekam zum Teil Recht. 50 Prozent ihrer Forderung seien berechtigt, urteilte am Donnerstag Richter Thomas Kluge an der Zivilkammer des Magdeburger Landgerichtes. Die Frau fuhr im August 2012 an einer Seilwinde in Richtung eines Baumes ab und stieß bei der Zielankunft gegen eine Wurzel, die aus dem Boden ragte.

Der Richter verglich in seinem Urteil die Situation mit Masten auf einer Skipiste: "Solche Masten werden auch gepolstert, um Unfälle zu verhindern." Ähnlich hätte man auf die Wurzel in der Landezone der Seilbahn aufmerksam machen müssen. "Gerade weil die Aufmerksamkeit darauf liegt, nicht gegen einen Baum zu prallen, der dort ebenfalls steht", so der Richter. Die 50-Prozent-Schuld sieht er berechtigt, weil sich auch die Klägerin in einem Kletterpark bewusst in Gefahr begeben hat. 650 Euro Schadensersatz und 7000 Euro Schmerzengeld wollte die Klägerin. Ob sie tatsächlich die Hälfte bekommt, ist ungewiss. Das Urteil wird erst in vier Wochen rechtskräftig. In dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit eines Vergleiches zwischen den Parteien. Sollte das Gericht eine Summe festlegen, müsste erst ein Gutachten die Schwere ihrer Verletzung klären.

Müssen nun alle Hochseilgärten ihre Wurzeln abpolstern? Ulrike Mai, Vorsitzende vom Bundesverband für Hochseilgarten (ERCA), spricht von einem Einzelfall: "Verallgemeinern kann man das Urteil in jedem Fall nicht. Kletterparkbetreiber machen in der Regel über Nutzungsvereinbarungen, die der Kunde unterschreibt, auf mögliche Gefahren aufmerksam." Meinung