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Die Arbeitspflicht für Strafgefangene zu DDR-Zeiten und heutzutage

24.07.2012, 03:17

Gefangenenarbeit zu DDR-Zeiten: Ab Mitte der 1950er Jahre bestand für 90 Prozent der DDR-Strafgefangenen zur Erfüllung der hohen Ziele der Planwirtschaft Arbeitspflicht. Sie wurden auch mit Gewalt zur Arbeit gezwungen, absolute Verweigerer kamen monatelang in Isolationshaft.

Politische Gefangene wurden im DDR-Strafvollzug stark benachteiligt - auch beim Arbeitseinsatz: Sie mussten besonders schwere, gefährliche oder monotone Arbeit leisten, die freie Arbeiter nicht machen wollten. Dazu kamen zusätzliche Pflichten z.B. wie das unentgeltliche Reinigen der Maschinen nach Arbeitsende. Arbeitsschutzbestimmungen wurden kaum beachtet, es gab viele Unfälle oder Verstümmelungen. Gelegentlich kamen sogar Häftlinge zu Tode, so 1980/81 bei einer Quecksilbervergiftung in Bitterfeld.

Als Entlohnung blieb den Gefangenen zuletzt nur 20 Prozent des ihnen zustehenden Lohnes. Damit durften sie in den gefängniseigenen Verkaufsstellen Lebensmittel und Produkte des tägliches Bedarfes zu weit überhöhten Preisen einkaufen.

Produziert wurde für staatliche Stellen und verschiedene DDR-Betriebe. Welche Teile für welchen VEB produziert und an welche Westfirma sie weiterverkauft wurden, ist für Historiker allenfalls aus den Firmen-, nicht aus Justizakten nachvollziehbar.

Bekannt sind jedoch die Betriebe Ende der 80er Jahre: Strafgefangene arbeiteten für das Messgerätewerk, das Armaturenwerk und die Stahlgießerei in Magdeburg, RFT in Staßfurt und die Schraubenwerke in Zerbst, sie stellten außerdem Küchen und Bekleidung für Unternehmen aus Burg her.

Gefangenenarbeit heute: Heute besteht für erwachsene Strafgefangene und Sicherungsverwahrte eine grundsätzliche Arbeitspflicht. Ausgenommen sind über 65-Jährige, stillende Mütter und U-Häftlinge.

Jugendliche sind zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Es gilt der gleiche Arbeitsschutz wie in der freien Wirtschaft. Es gab 2011 jedoch nur für rund die Hälfte der 1750 Gefangenen Arbeit. Sie erwirtschafteten 750000 Euro aus Aufträgen der freien Wirtschaft und 3,4 Millionen Euro aus Landesaufträgen. Zur Kostendeckung reichen diese Erlöse nicht, das Land musste noch 6,2 Millionen Euro zuschießen.