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Sachsen-Anhalt will Behörden erlauben, bei Gefahr Verbindungen von Handys zu kappen Opposition gegen Mobilfunk-Blockade

Von Michael Bock 19.12.2012, 02:28

Das geplante neue Polizeigesetz bleibt in der Kritik. Grund: Geplant ist, dass die Polizei die Verbindungen von Handys bei Gefahr örtlich kappen kann. Nach Auffassung der Opposition im Landtag erhält die Polizei zu große Befugnisse.

Magdeburg l Laut Gesetzentwurf soll die Polizei künftig von jedem Mobilfunkbetreiber verlangen können, Verbindungen "zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist".

Die Opposition kritisiert das massiv. Linke-Innenpolitikerin Henriette Quade sagte: "Der Entwurf ist viel zu weit gefasst. Er ermöglicht der Polizei eine umfassende Telekommunikations-Überwachung. Das ist völlig überzogen. Ich habe verfassungsrechtliche Bedenken."

Sebastian Striegel (Grüne) nannte den Gesetzentwurf "absolut unverhältnismäßig". Die Bestimmungen seien viel zu ungenau. Striegel sieht Bürgerrechte "in massivem Umfang gefährdet". Auch er sagte: "Ich habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes."

Nach Auffassung der Opposition lässt es der Gesetzestext zu, dass die Polizei bereits bei Großversammlungen Mobilfunk-Verbindungen unterbindet. So sei es möglich, Handys von Demonstranten zu blockieren, so dass diese ihre Aktionen nicht mehr koordinieren könnten.

Kritisiert wird zudem, dass die Polizei eine richterliche Bestätigung zwar "unverzüglich", aber eben erst nach Beginn der Maßnahme beantragen muss.

Innenminister Stahlknecht lenkte gestern ein. Im parlamentarischen Verfahren könne genau festgelegt werden, wann die Polizei künftig Handynetze abschalten lassen dürfe, sagte er. Konkret nannte er Bombenanschläge, Geiselnahmen und Amokläufe. Demonstrationen würden aus seiner Sicht nicht dazugehören, ergänzte er. Ende Januar soll der Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags weiterberaten werden.

Zugleich betonte Stahlknecht: "Ich nehme mit Befremden zur Kenntnis, dass wir uns über die Grundrechte derjenigen unterhalten, die möglicherweise Straftaten begehen. Hingegen wird sich viel zu wenig mit dem Schutz derer befasst, die Opfer einer Straftat werden könnten."

Er betonte zudem, dass der Gesetzesvorschlag "nichts Neues" sei. Laut Innenministerium ermächtigen insbesondere die Polizei- und Gefahrenabwehrgesetze der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Polizei, Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen beziehungsweise zu verhindern - überwiegend zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. In Berlin ist die Befugnis der Polizei auf die Entschärfung einer womöglich handygesteuerten Bombe beschränkt.

Rückendeckung für den sachsen-anhaltischen Gesetzentwurf gibt es von den Polizeigewerkschaften. Und auch SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben verteidigte die Möglichkeit, Handys zu blockieren. "Ich kann an dem Gesetzestext nichts aussetzen", sagte er. Die Kritik der Opposition sei "völlig überzogen", es werde "Zirkus" veranstaltet. Erben: "Alle sollten den Ball flachhalten."

In der vergangenen Woche hatte es Debatten über die Frage gegeben, unter welchen Umständen im Polizeigesetz Zwangstests auf HIV erlaubt werden sollen. Die SPD rückte von ihrem eigenen Vorschlag ab, nachdem es bundesweite Kritik gegeben hatte.