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Wann zahlt die Versicherung bei Erdrutsch ? Ursache entscheidet

31.07.2009, 05:01

Magdeburg ( sj ). Wann zahlt die Versicherung bei einem Erdrutsch ? Zwar hat die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH bereits ankündigt, für die Schäden der betroffenen Familien in Nachterstedt zu haften, die Frage nach den Ansprüchen bei privaten Versicherern bewegt viele Leser.

Eine Nachfrage bei den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalts ergab : Ein Erdrutsch wird in den Versicherungsbedingungen als ein " naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen " def niert. Sprecher Wolfgang Kirkamm erklärte, entscheidend ist also die Ursache des Erdrutsches als natur- und nicht naturbedingt. So ist bei einem Erdrutsch nach Regen von einem naturbedingten Ereignis auszugehen, bei Bergbautätigkeit oder Fluten eines Sees liegt dagegen eine nicht natürliche Ursache vor. Die Bewohner der sieben evakuierten Häuser dagegen könnten gegenüber ihrem Versicherer ( derzeit ) keine Ansprüche durchsetzen, da an Hab und Gut noch kein direkter Schaden eingetreten sei.