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Land will Bau von Hochwasserschutzanlagen beschleunigen Enteignung schneller möglich

Der Bau von Deichen und Poldern soll nicht mehr durch
kompromissunwillige Eigentümer verzögert werden. Ähnlich wie beim
Straßenbau sind Enteignungen mit Entschädigungszahlungen geplant. Zudem
sollen Planverfahren verkürzt werden.

Von Jens Schmidt 15.10.2014, 03:07

Magdeburg l Haben die Flüsse mehr Platz, sinken in Flutzeiten die Wasserstände in den anliegenden Gemeinden. Fachleute fordern daher seit Jahren, mehr Überflutungsflächen zu schaffen. Damit einher gehen aber oft langwierige Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern, die ihren Acker oder ihre Wiese dafür an den Staat verkaufen müssen. Im Lödderitzer Forst an der Elbe dauerte der Grundstückspoker um insgesamt 260 Hektar Fläche vier Jahre. Ein Jahr länger, und das ganze Planverfahren für die Deichrückverlegung wäre für die Katz` gewesen: Baugenehmigungen sind nämlich nur 5 Jahre lang gültig. Passiert bis dahin nichts, beginnt das Genehmigungsverfahren von vorn.

Nach der verheerenden Flut vom Juni 2013 schwor die Politik Besserung. Eine neue Planung für mehr Flutflächen und Polder legte Aeikens im vorigen Monat vor. Damit die hochgesteckten Ziele erreicht werden, will die Regierung nun die Eingriffsmöglichkeiten des Staates erweitern. "Ansonsten ist das bis 2020 nicht zu schaffen", sagte Aeikens. Die Ministerrunde verständigte sich am Dienstag auf einige Gesetzesänderungen. Zunächst werden dazu Verbände gehört - im Januar soll der Landtag entscheiden. Folgende Änderungen werden angestrebt:

l Der Flächenkauf beim Hochwasserschutz wird so geregelt wie beim Straßenbau auch. Zuerst wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Klappt das nicht, werden Eigentümer unter Zahlung einer Entschädigung enteignet. Aeikens: "Dies ist nur konsequent, denn Hochwasserschutz darf nicht geringer gewertet werden als der Straßenbau. Enteignung ist jedoch stets ultima ratio."

l Werden Deiche repariert und modernisiert ohne die Linie des Walls wesentlich zu verändern, sollen aufwändige Planfeststellungsverfahren entfallen. Die Regierung erhofft sich, dadurch zwei Jahre zu sparen.

Allerdings: Bereits jetzt sind solche Vorhaben - wie etwa der Deichbau bei Fischbeck und die Beseitigung des Knicks im Deichverlauf - schon ohne Planfeststellung abgelaufen. Allerdings regelt dies derzeit lediglich ein Ministerialerlass - künftig soll das in einem Gesetz verankert werden. Aeikens verspricht sich dadurch mehr Rechtssicherheit.

l Werden private Flächen in Poldern gezielt geflutet, zahlt das Land den Grundstückseignern eine Entschädigung. Die Höhe soll je nach Einzelfall geprüft werden.

Bis 2020 muss das Land noch 47 Prozent der Deiche vorschriftsgerecht sanieren. Zudem sollen in Poldern und durch rückverlegte Deiche fast 220 Quadratkilometer Flutfläche geschaffen werden.