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Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 71 informiert über Möglichkeiten der Stimmabgabe / Briefwahl ist auch eine Option Hilfe für körperlich beeinträchtigte Wähler

27.08.2013, 01:19

Staßfurt (tdr) l In Kürze werden alle zur Bundestagswahl am 22. September Wahlberechtigten die sogenannten "Wahlbenachrichtigungskarten" erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, informierte jetzt Kreiswahlleiter Bernhard Böddeker.

Wer die Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel zugesandt bekommt, wird feststellen, dass der Stimmzettel oben rechts gelocht ist. Das Loch dient den blinden und sehbehinderten Wählern, den Stimmzettel richtig in eine Stimmzettelschablone einzulegen, um eigenständig und ohne Hilfe einer anderen Person wählen zu können. Diese Schablone wird in Sachsen-Anhalt vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt kostenlos ausgegeben. Dieser ist telefonisch unter (03 91) 2 89 62 39 sowie im Internet unter www.bsv-sachsen-anhalt.de erreichbar. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind.

Im Wahlkreis 71 (Anhalt) sind 44 Prozent der Wahllokale als barrierefrei eingestuft. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden. Das Briefwahllokal der Stadt Staßfurt ist ab dem 2. September geöffnet. Die ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarten können bereits jetzt an die Stadt Staßfurt, Hohenerxlebener Straße 12, 39418 Staßfurt geschickt werden.

Auch bei der Wahl vor Ort ist Hilfe möglich: Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre durch die Hilfe bei der Wahl erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten.