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Bundestagswahl 2013 Z wie Zweitstimme

23.08.2013, 13:34

Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl keineswegs zweitrangig. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages.

Mit der Erststimme können sie zwar bestimmen, welcher Kandidat ihres Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt wird. Die Zahl der Erststimmen einer Partei wird jedoch mit den entscheidenden Zweitstimmen verrechnet.

Manche Wähler splitten ihre Stimmen, zum Beispiel um eine gewünschte Koalition zu stützen: Die Erststimme für den Kandidaten einer Partei, die Zweitstimme für die Liste einer anderen. (dpa)