Bundestagswahl 2013 M wie Mathematik
Das Umrechnen der Zweitstimmenanteile auf die Abgeordnetensitze erfolgt bei der Bundestagswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Zweitstimmen für eine Partei in einem Land werden dabei multipliziert mit der Zahl der dort zu vergebenden Sitze und dann geteilt durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Zweitstimmen.
Hat Partei X in einem Land, in dem 30 Sitze zu vergeben sind, 14.500 von 34.350 abgegebenen Stimmen erhalten, bekommt sie dort zwölf Sitze (14.500 mal 30 geteilt durch 34.350).
Das Verfahren nach Hare-Niemeyer hat die d\'Hondtsche Höchstzahlung abgelöst; es begünstigt minimal die kleineren Parteien.