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Bundestagswahl 2013 G wie Grundmandatsklausel

23.08.2013, 13:43

Die Grundmandatsklausel ermöglicht das Durchbrechen der Fünf-Prozent-Hürde. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errungen hat, zieht sie nach dieser Klausel auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat - und zwar gemäß ihrem Zweitstimmenanteil.

Nutznießer dieser Regelung war 1994 die PDS. Sie hatte vier von fünf Wahlkreisen im Osten Berlins gewonnen und kam deshalb entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses von 4,4 Prozent mit 26 weiteren Abgeordneten in den Bundestag.

Zuvor war zuletzt der Deutschen Partei 1957 mit Hilfe dieser Klausel der Einzug in den Bundestag gelungen.