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Bundestagswahl 2013 B wie Bundestag

28.08.2013, 19:28

In den neuen Bundestag darf jeder Deutsche gewählt werden, wenn er am 22. September dieses Jahres mindestens 18 Jahre alt ist. Wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. wegen Hochverrats) darf auch nicht gewählt werden. Darunter fallen auch Menschen, die nicht fähig sind, ein öffentliches Amt auszuüben. Darüber entscheidet ein Gericht. Und: Wer wegen eines Verbrechens ein Jahr oder länger im Gefängnis gesessen hat, verliert für fünf Jahre seine Wählbarkeit. (js)