1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. A wie Auszählung

EIL

Bundestagswahl 2013 A wie Auszählung

13.09.2013, 12:10

Die Auszählung der Stimmen im Wahllokal ist öffentlich. Die Prozedur ist haarfein vorgeschrieben.

Zunächst müssen alle unbenutzten Stimmzettel vom Tisch verschwinden. Dann werden die Wahlurnen ausgeschüttet, alle Zettel entfaltet und gezählt. Danach bilden Wahlhelfer aus den Scheinen Stapel: Einen mit Wahlscheinen, bei denen Erst- und Zweitstimme für dieselbe Partei abgegeben worden sind; einen weiteren, wo die beiden Stimmen gesplittet wurden, und einen dritten, wo keine Kreuze erkennbar und damit ungültig sind.

Schließlich werden die angekreuzten Parteien (Zweitstimmen) und Kandidaten (Erststimmen) für jeden Schein laut vorgelesen.