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Europawahl 2014 Sachsen-Anhalts Stimmen zählen

Die Sachsen-Anhalter müssen am 25. Mai nicht nur bei den Kommunalwahlen, sondern auch bei der Europawahl Kreuze auf dem Wahlschein machen. Aber wie funktionieren Wahl und EU eigentlich?

Von Ariane Amann 09.05.2014, 16:52

Magdeburg | 96 Abgeordnete sitzen für Deutschland im Europa-Parlament in Straßburg. Bis 2019 treffen sie gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Entscheidungen über genmanipulierte Lebensmittel, Ökostrom und erlaubte Geräuschpegel – Dinge, die in Sachsen-Anhalt jeden etwas angehen.

Auf europäischer Ebene gibt es die gleichen Parteien wie in Deutschland. Christdemokraten, Liberale, Sozialdemokraten, Grüne, Linke, auch Euro-Skeptiker sitzen im Parlament. Die Parteien sind im EU-Parlament allerdings unter anderen Namen organisiert. Die europäischen Grünen heißen zum Beispiel "European Green Party".

Eine Stimme für jeden Wähler
Die Mitglieder des EU-Parlaments wählen darf in Sachsen-Anhalt jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Land wohnt. Außerdem müssen Wähler in ein Wahlverzeichnis eingetragen sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das passiert nur bei Schuldunfähigkeit (bei psychischen Krankheiten), per Richterspruch oder wenn Wähler einen Vormund haben.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl haben die Wähler in den meisten Fällen bereits per Post bekommen. Die Wahlbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland können die Wähler ihre einzelne Stimme nur für eine Liste abgeben, in Irland hat man dagegen mehrere Stimmen.