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Glücksspiel Gericht bekräftigt: Keine Wetten für Hartz-IV-Empfänger

09.04.2011, 04:29

Köln (dpa/sj). Hartz-IV-Empfänger dürfen wohl auch in Zukunft nicht mehr auf Sportereignisse wetten - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das Landgericht Köln hat seine umstrittene Entscheidung verteidigt, dass die Westdeutsche Lotterie keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen darf.

Das Gericht hatte Ende Februar WestLotto per einstweiliger Verfügung untersagt, Tippscheine für Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. Das Gericht ließ jetzt durchblicken, dass der von WestLotto eingelegte Widerspruch abgelehnt werden dürfte. Die endgültige Entscheidung wird am 5. Mai verkündet. Das Gericht trat der Ansicht entgegen, die Annahmestellen müssten nun immer prüfen, welche ihrer Kunden Hartz-IV-Empfänger seien. Es gehe allein um die Frage, ob Sportwetten auch dann verkauft werden dürften, wenn die Annahmestellen konkrete Hinweise hätten, dass sich der Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten könne.

Im konkreten Fall hatte ein Konkurrent von WestLotto, der auf Malta ansässige Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Testkunden in Lotto-Annahmestellen geschickt. Diese führten vor dem Verkäufer folgenden Dialog: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr..." In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer zu einfach, wenn er einfach weghöre. Der Staatsvertrag schreibt vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen. Die Sprecherin von Lotto Sachsen-Anhalt, Ute Semkat, erklärte, es sei sozial diskriminierend, wenn die Lottoverkäufer die Spieler fragen müssten, ob sie Hartz-IV-Empfänger seien. Um Spielsucht zu erkennen, würden die Mitarbeiter regelmäßig geschult.Meinung