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Schuldspruch nach Schlafwagenbrand Tod im Nachtzug - Schaffner verurteilt

17.05.2011, 04:33

Paris (dpa). Rund achteinhalb Jahre nach einem Schlafwagenbrand mit zwölf Toten hat ein französisches Gericht einen Schaffner der Deutschen Bahn zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter in Nancy sahen es gestern als erwiesen an, dass der Mann sich der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Der Zugbegleiter Volker J. hatte auf einer eingeschalteten Herdplatte eine Tasche abgestellt. Im Nachtzug Paris-München brach daraufhin ein Feuer aus. Der Schaffner alarmierte zudem nicht sofort die Fahrgäste und betätigte auch nicht die Notöffnung der Kabinen.

Die ebenfalls angeklagte Deutsche Bahn wurde wie die französische Bahn freigesprochen. Für die beiden Unternehmen hatte die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Sicherheitsmängel in dem gemeinsam betriebenen Zug eine Geldstrafe von je 150000 Euro gefordert.

Zu den vielen Opfern war es wahrscheinlich gekommen, weil die Schlafwagen verriegelt waren. Dies war aber damals üblich gewesen. Der Zugbegleiter Volker J. hatte in dem Prozess eingeräumt, dass er seine Tasche mehrfach auf dem Herd abgestellt hatte, wenn nirgendwo anders Platz war. Ungeklärt blieb, warum die Herdplatte eingeschaltet war. Dienstkleidung, die an einem nicht dafür vorgesehenen Platz hing, fing sofort Feuer. Wegen der Klimaanlage breiteten sich Rauch und Flammen sekundenschnell aus.

Ein Anwalt der Hinterbliebenen der Opfer zeigte sich nach dem Urteilsspruch unzufrieden. "Meine Mandanten werden teilweise enttäuscht sein", zitierte ihn der Radiosender RTL. Er war wie die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass es Sicherheitsmängel in dem Zug gab.

"Die Deutsche Bahn bedauert das Eisenbahnunglück in Nancy zutiefst und möchte den Opfern und Hinterbliebenen nochmals ihre Anteilnahme aussprechen", erklärte das Unternehmen nach dem Urteil. Unabhängig von der Schuldfrage am Unglück seien Sicherheitssysteme von Nachtzügen in den vergangenen Jahren grundlegend neu konzipiert worden.