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Gesunde Organe entnommen, Operationswunden mit Zitronensaft traktiert Nach Klinikskandal vier Jahre Haft für Ex-Chefarzt

Von Frank Christiansen 29.03.2011, 04:31

Mönchengladbach (dpa). Nach einem der größten Klinikskandale in Deutschland ist der ehemalige Chefarzt und Klinikbesitzer Arnold Pier gestern zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen des Einsatzes von Zitronensaft als Desinfektionsmittel an Wunden von frisch operierten Patienten schuldig.

Pier wurde wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei fahrlässigen Tötungen und insgesamt 21 Fällen von Körperverletzung verurteilt. Außerdem darf er nach seiner Haftentlassung seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben. Der Arzt hatte nach eineinhalb Jahren Prozessdauer ein Geständnis abgelegt.

Pier "habe Organe entfernt, die nicht hätten entfernt werden müssen", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Blinddärme, eine Gallenblase und eine Niere seien ohne Notwendigkeit und ohne Einwilligung der Patienten entfernt worden. Pier habe die Behandlung einer Patientin trotz Heilungschancen auf eigene Faust abgebrochen – die Frau sei deswegen gestorben. Eine andere Patientin habe er ohne Not einer Chemotherapie unterzogen.

Vier Patienten hätten die Fehlbehandlungen nicht überlebt. Pier habe "im Blindflug agiert". Die Fehler hätten ein "erstaunliches Ausmaß" und seien "in recht kurzer Zeit erfolgt". "Die Schuld wiegt dadurch schwer", sagte Beckers.

Der Mediziner sei mit seinem Versuch gescheitert, die kleine Antonius-Klinik in Wegberg zu sanieren. Er habe das vor der Insolvenz stehende Krankenhaus 2006 für 25000 Euro gekauft. Vorzuwerfen sei ihm, dass er sein Scheitern nicht erkannt und seine Fähigkeiten überschätzt habe. Die Chancen Piers, wieder eine Approbation zu erhalten, "liegen im Promillebereich", sagte der Richter.

Verteidiger Egon Geis zeigte sich mit dem Urteil "zufrieden". Ohne Geständnis wäre die Strafe wohl deutlich höher ausgefallen. "Wir werden keine Revision einlegen", sagte er. 16 Monate der Haftstrafe gelten bereits als verbüßt – für den Rest könne sein Mandant auf einen Platz im offenen Vollzug hoffen.

Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er sich in einer andauernden Überforderungssituation befunden habe. Zudem habe er als Arzt helfen und seine Patienten nicht verletzen wollen. Der Mediziner war Klinik-Besitzer, Chefarzt, ärztlicher Direktor und Operateur in einer Person.