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Nahverkehr Busfahrpreis contra Schulwahl im Harz

Welches Gymnasium soll es sein? Schüler und Eltern haben Wahlfreiheit. Höhere Buskosten müssen sie allein tragen. So wie in Derenburg.

Von Dennis Lotzmann 07.02.2019, 00:01

Derenburg l Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium (Käko) in Halberstadt oder das Gymnasium am Thie (GAT) in Blankenburg? Eine Frage, vor der Schüler und Eltern der Diesterweg-Grundschule in Derenburg stehen. Die Wahlfreiheit, die mit Blick auf Gymnasien im gesamten Harz besteht, bekommt für sie und andere Gymnasiasten ab dem Schuljahr 2019/20 ein entscheidendes Aber: Schüler und Eltern müssen die Mehrkosten für weitere Anfahrtswege fortan selbst tragen. Und das schlägt durchaus ins Kontor.

Beispiel Derenburg: Dort hat das GAT Blankenburg mit der Tarifnovelle der Harzer Verkehrsbetriebe (HVB) im Frühjahr 2018 einen preismäßigen Vorteil bekommen. Weil zwischen Derenburg und Blankenburg keine weitere Busstation liegt, gelte hier der sogenannte Nahzonen-Tarif (N-Tarif), erklärt HVB-Abteilungsleiter Gerald Hahne. Macht bei der ermäßigten Monatskarte 32,50 Euro.

Anders das Käko in Halberstadt: Hier werden – ebenso wie zwischen Derenburg und Blankenburg – zwei Tarifwaben tangiert, allerdings finden sich im Streckenverlauf mehrere Zwischenstationen. Und das wiederum, so Hahne, sei Ausschlusskriterium für den N-Tarif. Konsequenz: Zwei Tarifwaben werden tangiert, macht monatlich ermäßigt 68 Euro.

Bislang hat die Kreisverwaltung als Träger der Schülerbeförderung Derenburger Gymnasiasten sowohl die Kosten für Touren nach Blankenburg (GAT) als auch nach Halberstadt (Käko) voll erstattet. Aus Kulanz, wie der Blick ins Landesschulgesetz zeigt. Erstattet werden müssen demnach lediglich die Kosten zur nächstgelegenen Schule – im Derenburger Fall also zum GAT. Und mit dieser Kulanz sei ab kommenden Schuljahr Schluss, heißt es seitens der Kreisverwaltung.

Das bedeutet in Cent und Euro gerechnet monatliche Mehraufwendungen von 35,50 Euro für Gymnasiasten aus Derenburg, die dennoch das Käko besuchen wollen. Und damit nicht genug. Diese Regelung gilt auch nur für Schüler der Klassenstufen fünf bis zehn. Ab Klassenstufe elf müssen Schüler und Eltern zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Fahrtkosten pro Schuljahr 100 Euro Eigenanteil beisteuern.

Regelungen und Vorgaben, die die freie Wahl des Gymnasiums ein gutes Stück relativieren dürften. Und die erst seit der HVB-Tarifnovelle im April 2018 eine Rolle spielen, wie Margit Kaufmann, Sachgebietsleiterin im Schulverwaltungsamt der Kreisverwaltung, sagt. Bis dato sei für die Derenburger hinsichtlich des Fahrpreises egal gewesen, ob Käko oder GAT.

Es wurden jeweils zwei Tarifwaben tangiert, was beispielsweise beim Tarif 2015/16 mit monatlich 58,50 Euro zu Buche schlug, so Hahne. Soll heißen: Mit dem neuen Preissystem und dem N-Tarif spart die Kreisverwaltung beispielsweise bei den Derenburger Schülern einiges an Erstattungen.

Die grundsätzliche Entscheidung, ab dem Schuljahr 2019/20 Kosten nur noch bis zu nächsten Schule zu erstatten, gilt analog auch für alle anderen Gymnasien im Harz. Und der Grundsatz gilt auch für die Erstattungen bei individuellen Beförderung durch die Eltern im Pkw. Bis Klassenstufe zehn ist dies möglich.

Was mit Blick auf die Fahrtkosten für Gymnasien gilt, trifft grundsätzlich auch für Sekundarschüler zu. Mit einem Unterschied: Sie haben keine Wahlfreiheit, sondern feste Schuleinzugsbereiche. Wollen sie andere Schulen besuchen, müssten sie dies beim Landesschulamt beantragen, so Margit Kaufmann. Daraus resultierende Mehrkosten bleiben analog bei den Betroffenen. Lediglich bei Schülern, die per Verfügung bestimmte Schule besuchten, übernehme die Kreisverwaltung alle Kosten.