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Netzagentur für Datenzugriff EuGH entscheidet im Gmail-Streit über staatliche Überwachung

Was ist ein Telekommunikationsdienst? Mit dieser Frage muss sich der Europäische Gerichtshof befassen. Denn diese Dienste müssen sich in Deutschland bei der Bundesnetzagentur anmelden - und Schnittstellen für den Datenzugriff einrichten. Es geht allgemein um Webdienste und speziell um Googles Gmail.

12.06.2019, 10:43

Luxemburg (dpa) - Eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs am Donnerstag könnte dazu führen, dass Anbieter von Webmail-Diensten wie Googles Gmail in Deutschland Überwachungs-Schnittstellen für Behörden einrichten müssen.

Das EuGH in Luxemburg soll die Frage beantworten, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist. Diese Auslegung will seit Jahren die Bundesnetzagentur durchsetzen, Google wehrt sich dagegen.

Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet. Damit einher gingen Verpflichtungen beim Datenschutz und der "öffentlichen Sicherheit" - sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden in gesetzlich geregelten Fällen.

Ausgangspunkt für die Entscheidung ist die Definition eines Telekommunikationsdienstes in einer EU-Richtlinie und dem darauf basierenden deutschen Gesetz. Demnach sind Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.

Google argumentiert, man biete den Kunden keine Internetzugänge an, betreibe die Netze nicht, vermittele den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.

Die EU-Richter wurden vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingeschaltet, um zu klären, ob auch internetbasierte E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, als Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze von der Richtlinie erfasst werden. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, wie das Merkmal "gewöhnlich gegen Entgelt erbracht" auszulegen ist. Gmail ist in der Grundversion kostenlos.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Google gegen die Bescheide der Netzagentur abgewiesen. Im Berufungsverfahren rief das OVG im vergangenen Jahr das EuGH an.

Netzagentur-Chef Jochen Homann hatte bereits deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um Gmail, sondern auch die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zwischen traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann etwa im vergangenen Jahr der "Financial Times" und nannte dabei neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp. "Viele Nutzer können überhaupt keinen Unterschied erkennen." Es könne nicht richtig sein, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte.

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts