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Deutscher BundestagGesetz zum Schutz von Kindern im Netz beschlossen

Mobbing, Belästigung und Kostenfallen im Netz: Der Bund macht einen Vorstoß, um Kinder und Jugendliche auf Plattformen im Internet besser zu schützen. Kritik an der Novelle bleibt.

05.03.2021, 16:23
Ole Spata
Ole Spata dpa

Berlin (dpa) - Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen bei der Internetnutzung besser vor Gefahren geschützt werden.

Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition den novellierten Gesetzentwurf zur Reform des Jugendschutzes. Die Opposition und Vertreter aus der Medien- und Gamesbranche bleiben bei ihrer Kritik an dem Gesetz.

Anbieter von Film- und Spiele-Plattformen beispielsweise müssen künftig per Gesetz dafür sorgen, dass es eine einheitliche Alterskennzeichnung zu den Online-Inhalten gibt und dass altersgerechte Voreinstellungen möglich sind. Mit dem Gesetz will der Bund verhindern, dass Kinder und Jugendliche gemobbt, belästigt oder durch Kostenfallen abgezockt werden. Dazu soll es Schutzmechanismen bei Nutzerprofilen auf Plattformen und Social-Media-Diensten geben. Kinder sollen sich durch einfache Meldemöglichkeiten auch Hilfe holen können, wenn sie sich bedroht fühlen.

Eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll die Einhaltung der Regeln überprüfen und ebenso dafür sorgen, dass auch ausländische Anbieter bei Verstößen belangt werden können. Die Regelungen sollen laut Familienministerium zum 1. April in Kraft treten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte in ihrer Rede im Bundestag vor der Abstimmung, Kinder und Jugendliche hätten das Recht, sicher und geschützt im digitalen Raum aufzuwachsen. Die Opposition sieht Mängel in dem Gesetz: Die FDP beklagt Doppelstrukturen und mehr Bürokratie, die AfD sprach von Doppelregulierung. Die Linke monierte, dass die Länderkompetenzen bei der Medienaufsicht durch die Bundeszentrale verringert werden könnten. Auch die Grünen sehen als Schwäche in dem Gesetz, dass sich Streit zwischen Bund und Länder um Kompetenzen fortsetzen könnte.

Medienregulierer sehen es ähnlich. Nach dem Beschluss teilte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Wolfgang Kreißig, mit: Es sei eine große Chance vertan worden, einen rechtssicheren Jugendmedienschutz "mit schlanken Strukturen und mit einer klaren Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bund und Ländern zu schaffen." Man befürchte, "dass unser gut funktionierendes System der regulierten Selbstregulierung durch unzureichende Schnittstellen zwischen Bundes- und Länderrecht geschwächt wird." In der Bundestagsdebatte argumentierte die SPD hingegen, dass der Bund mit der Bundeszentrale für die allgemeinen Strukturen und man in den Ländern weiterhin für die konkrete Inhalte-Aufsicht zuständig sei.

Der Digital-Verband Bitkom, der Verband der deutschen Games-Branche (Game), die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) und der Verband Privater Medien (Vaunet) hatten sich im Vorfeld der Abstimmung ähnlich kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert und sehen an vielen Stellen Verbesserungsbedarf. Der Game-Verband sah etwa die Gefahr, dass durch die vorgesehenen Änderungen beim Alterskennzeichen für Eltern und Kinder nicht mehr in jedem Falle eindeutig nachvollziehbar sei, auf welcher konkreten Basis die Alterseinstufung erstellt wird.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-706272/3

Gesetzentwurf