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Auf 250 Millionen Dollar Oculus-Kauf: Richter halbiert Strafzahlung

Haben die Entwickler der VR-Brille Oculus von einer Spielefirma Ideen geklaut? In einem Gerichtsverfahren wurde Facebook zu einer Strafe in Höhe von 500 Millionen Dollar verdonnert. Ein Richter korrigierte nun das Urteil, so dass die Oculus-Gründer glimpflich davon kommen.

28.06.2018, 11:00

Dallas (dpa) - Im Streit um die Entwicklungsgeschichte der VR-Brille Oculus hat ein US-Richter die einer Spielefirma zugesprochene Zahlung auf 250 Millionen Dollar halbiert.

Davon profitieren vor allem die Oculus-Mitgründer Brendan Iribe und Palmer Luckey, die nach der ursprünglichen Entscheidung der Geschworenen jeweils 150 und 50 Millionen Dollar zahlen sollten. Die restlichen 50 Millionen Dollar des nun gestrichenen Betrags entfielen auf die Firma Oculus selbst.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg setzt große Hoffnungen in die virtuelle Realität, bei der Nutzer mit Hilfe von Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Deshalb kaufte Facebook den Branchenpionier Oculus im Frühjahr 2014 für rund zwei Milliarden Dollar. Die VR-Brille Oculus Rift kam nach jahrelanger Entwicklung und massiven Investitionen schließlich im Frühjahr 2016 in den Handel.

Die Firma ZeniMax hatte in ihrer bereits 2014 eingereichten Klage erklärt, die Oculus-Brille sei nur dank bei ihr entwickelter Technologien möglich geworden. Geschworene in Texas hatten ZeniMax im Februar vergangenen Jahres insgesamt 500 Millionen Dollar zugesprochen.

Richter Ed Kinkeade betätigte nun am Mittwoch (Ortszeit) den Betrag von 200 Millionen Dollar für Vertragsbruch und 50 Millionen Dollar für Copyright-Verletzung. Die zweite Hälfte war ZeniMax gewährt worden, weil die Oculus-Gründer in einem frühen Werbevideo auf der Finanzierungsplattform Kickstarter unerlaubt Logos der Firma verwendet hatten. Der Richter entschied jedoch, dass die Kläger keinen dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden nachweisen konnten und setzte sich über die Geschworenen-Entscheidung hinweg.

Urteil des Richters

Urteilsbegründung