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Gericht weist Beschwerde ab Wird Kim Dotcom in die USA ausgeliefert?

Rückschlag für Kim Dotcom: Ein Berufungsgericht in Neuseeland bestätigt, dass der deutsche Internetunternehmer in die USA ausgeliefert werden darf. Dort droht ihm eine jahrzehntelange Haft. Doch der 44-Jährige hofft auf eine weitere Chance.

05.07.2018, 11:01

Wellington (dpa) - Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom eine juristische Schlappe erlitten.

Das oberste Berufungsgericht in Wellington bestätigte am Donnerstag (Ortszeit) zwei Richtersprüche, denen zufolge seine Auslieferung und die dreier Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre.

Sollte dem 44-Jährigen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden, drohen ihm mehrere Jahrzehnte hinter Gittern. Dotcom will aber noch nicht aufgeben und vor die nächste Instanz ziehen. "Mein Anwaltsteam ist zuversichtlich, dass der Oberste Gerichtshof die Beschwerde anhört, da bedeutende Rechtsfragen auf dem Spiel stehen", erklärte er.

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Datenplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs.

"Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen", kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. "Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoß vorliegt." Rothken gab sich deshalb weiterhin überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen.

Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten - und machte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs aus.

Sollte der Oberste Gerichtshof die Beschwerde nicht akzeptieren, liegt es am neuseeländischen Justizminister, über die Zukunft Dotcoms zu entscheiden.