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Abgelehnter Asylbewerber 14-Jährige vergewaltigt: Abgeordnete fordern Aufklärung

Nach der Vergewaltigung eines Mädchens in Hamburg sitzt ein 30-jähriger Afghane in Untersuchungshaft. Die Tat und die Vorstrafen des abgelehnten Asylbewerbers sorgen für Diskussion: Hätte er schneller abgeschoben oder härter bestraft werden sollen?

14.08.2018, 14:00
In Hamburg ist eine 14-Jährige  in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt worden - der afghanische Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Foto: Friso Gentsch/Symbolbild
In Hamburg ist eine 14-Jährige in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt worden - der afghanische Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Foto: Friso Gentsch/Symbolbild dpa

Hamburg (dpa) - Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine neue Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern entfacht.

CDU-Bundestagsabgeordnete forderten härtere Strafen, die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion dagegen eine schnellere Abschiebung zum Schutz der Bevölkerung.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte vor Stimmungsmache gegen Ausländer. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 30-jähriger Afghane. Er soll die 14-Jährige am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben.

Nach der Tat verfolgte der stark alkoholisierte Mann das Mädchen Polizeiangaben zufolge weiter in die U-Bahn. An der Station Hoheluftbrücke stieg die 14-Jährige aus und bat an einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe. Dort konnte die Polizei den Verdächtigen festnehmen. Es kam in Haft.

Wie die Hamburger Ausländerbehörde bestätigte, handelt es sich bei dem Mann um einen abgelehnten Asylbewerber. Er sei im April 2011 in die Hansestadt gekommen und nach Mecklenburg-Vorpommern geschickt worden. Sein Asylantrag sei dort abgelehnt worden. Dann habe er eine Hamburgerin geheiratet und erhielt deswegen ab Mai 2012 eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im selben Jahr beging er erste Straftaten.

2014 wurde die Ehe geschieden und die Aufenthaltserlaubnis nachträglich auf Juli 2013 befristet, wie ein Behördensprecher erklärte. Seitdem werde er in Deutschland nur noch geduldet.

Im Jahr 2015 erhielt der Mann eine erste Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilte ihn das Landgericht im März 2017 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hob es im Juli 2017 auf. Zu einer Neuverhandlung kam es bislang nicht.

Die Ausländerbehörde wollte den Afghanen abschieben. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung. Das Strafverfolgungsinteresse habe Vorrang gehabt, sagte ein Sprecher.

Der Innen- und Rechtspolitiker im Bundestag, Patrick Sensburg (CDU), sagte der "Bild": "Bei Wiederholungstätern wie im Fall Mansor S., die hier Asylverfahren durchlaufen oder deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, muss die Justiz härter und nicht milder durchgreifen."

"Wenn die Bürger bis zum Gerichtsverfahren nicht effektiv geschützt werden können und mutmaßliche Täter aufgrund der Überlastung der Hamburger Justiz monatelang auf freiem Fuß sind, muss eine sofortige Abschiebung erfolgen", erklärte der Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator.

Grünen-Politiker von Notz sagte: "Die Justiz muss diesen Fall sauber aufarbeiten. Aber Einzelfälle wie dieser dürfen nicht zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Ausländer missbraucht werden." Über die Vorstrafen des Afghanen hatte zunächst das "Hamburger Abendblatt" berichtet.