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Mordprozess 19-Jährige in der Weser versenkt - Mehrjährige Haftstrafen

Die Anklage lautete auf Mord - doch der Prozess konnte nicht klären, wie die 19-Jährige starb. Fest steht: Ihre nackte Leiche wurde, an einer Betonplatte festgebunden, in der Weser versenkt.

Von Helen Hoffmann und Mia Bucher, dpa Aktualisiert: 22.10.2021, 02:45
Einer der Angeklagten im Mordprozess vor Gericht.
Einer der Angeklagten im Mordprozess vor Gericht. Sina Schuldt/dpa

Verden/Aller - Im Mordprozess um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen hat das Landgericht Verden die drei Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Demnach haben sich die beiden Männer und die Frau unter anderem der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gemacht.

Die mit Abstand längste Haftstrafe erhielt ein 41-jähriger Angeklagter. Er muss acht Jahre ins Gefängnis - wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen.

Ein Tötungsdelikt konnte die Kammer dem Trio nicht nachweisen. „Es spricht viel dafür, dass wir als Kammer einen der Angeklagten verurteilen müssten wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes, sei es Totschlag oder Mord“, sagte der Vorsitzende Richter. „Aber wir wissen nicht, wer es gewesen ist.“ Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Deutschen in der Anklage Mord vorgeworfen.

Der Richter nannte das Verhalten der Angeklagten skrupellos. So habe der 41-Jährige die junge Frau „gekauft“ und versucht, sie als Prostituierte zu vermarkten - gemeinsam mit seinem damals besten Freund und seiner früheren Partnerin. Obwohl für alle ersichtlich war, dass die 19-Jährige aufgrund ihrer psychischen Erkrankung unfähig war, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen, boten sie sie Freiern an.

Dem Richter zufolge steht fest, dass die 19-Jährige im April 2020 in der Garage auf dem Grundstück des 41-jährigen Angeklagten starb. Wie die an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Frau ums Leben kam, konnte der Prozess nicht klären.

Sicher ist: Ihr unbekleideter Leichnam wurde, auf einer Betonplatte festgebunden, im niedersächsischen Kreis Nienburg über ein Brückengeländer in die Weser geworfen. Rund drei Wochen nach der Tat fand ein Binnenschiffer die Leiche. Da der Körper lange im Wasser lag und bestimmte Standards bei der Obduktion nicht eingehalten wurden, konnte die Todesursache nicht eindeutig bestimmt werden.

Der 54-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zu verschiedenen Sexualdelikten und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Die 40-jährige Angeklagte muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sah Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zu Sexualdelikten und gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen als bewiesen an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter führte aus, dass es sich um einen komplizierten Indizienprozess gehandelt habe. Die Kammer ist demnach überzeugt, dass alle drei Angeklagten wissen, wie die 19-Jährige starb. Doch vor Gericht äußerten sich die zwei Männer und die Frau nicht dazu.

Dem Gericht zufolge ist am wahrscheinlichsten, dass die junge Frau in der Garage erwürgt oder erstickt wurde. Möglich sei aber auch, dass sie durch eine Gabe von zu viel Salz ums Leben kam, so der Vorsitzende Richter.

In den Stunden vor ihrem Tod ging es der 19-Jährigen, die früher freiwillig als Prostituierte gearbeitet hatte, sehr schlecht. Infolge eines Krankheitsschubes schrie sie, riss sich Haare aus und erbrach sich. Angeblich um zu helfen, soll die angeklagte Frau Salz in Wasser aufgelöst und dies als Getränk verabreicht haben. Obwohl die 19-Jährige dringend medizinische Hilfe gebraucht hätte, rief keiner einen Rettungswagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für die drei Angeklagten lebenslange Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen und wegen Menschenhandels gefordert. Die Nebenklage schloss sich dem an. Aus Sicht der Kammer kam eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes aber nicht in Frage.

Die Verteidigung hielt deutlich niedrigere Strafen für angemessen. Die Anwältin des 41-Jährigen beantragte eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren. Der Anwalt des 54-Jährigen forderte für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Menschenhandel und wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen, er nannte kein konkretes Strafmaß. Die Anwältin der 40-Jährigen beantragte eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Prozessbeteiligten können gegen die Urteile Revision einlegen. Der Anwalt eines Bruders der Getöteten, der als Nebenkläger auftrat, kündigte dies bereits an (Az. 1 Ks 113/20).