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Zwei Jahre und sieben Monate Amberg: Asylbewerber muss nach Prügelattacken ins Gefängnis

Die Vorfälle in Amberg hatten Ende 2018 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Debatte um die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber angeheizt. Jetzt liegen die Urteile gegen die vier Angeklagten vor, die Passanten wahllos attackiert haben.

Von Klaus Tscharnke, dpa 10.05.2019, 17:52

Amberg/München (dpa) - Er hatte Passanten grundlos niedergeschlagen, auf sie eingeprügelt und selbst auf seine am Boden liegenden Opfer noch eingetreten - wegen seiner Beteiligung an der Amberger Prügelattacke Ende vergangenen Jahres soll ein 18 Jahre alter Asylbewerber mehr als zwei Jahre in Haft.

Das Amtsgericht Amberg verurteilte den jungen Iraner unter anderem wegen Anstiftung zu vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Drei mitangeklagte afghanische Asylbewerber kommen hingegen mit Jugendstrafen zwischen 6 und 13 Monaten davon; sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die drei bisher in Untersuchungshaft einsitzenden Afghanen verließen das Gericht als freie Männer. Zwei von ihnen droht nun allerdings die Abschiebung, wie das bayerische Innenministerium ankündigte.

Das Quartett hatte während des fünftägigen Prozesses gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben. Die damals 17 bis 19 Jahre alten Männer griffen 21 Menschen an, 15 davon wurden verletzt. Die genauen Motive für die Übergriffe blieben auch während des Prozesses weitgehend unklar. Der Vorfall hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine erneute Debatte über eine konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst.

Das bayerische Innenministerium erwirkte noch am Freitag "nahtlos die Abschiebehaft" für einen der afghanischen Asylbewerber, der zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Im Fall eines noch minderjährigen Afghanen lasse hingegen ein Abschiebeverbot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit eine Abschiebung nicht zu. Ein volljähriger Afghane besitzt wiederum eine Duldung, da er mittlerweile der Vater eines deutschen Kindes ist.

Dagegen solle der zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilte Haupttäter zunächst in Deutschland seine Freiheitsstrafe absitzen und danach rasch abgeschoben werden. Der 18 Jahre alte Iraner habe seine betrunkenen Bekannten immer wieder dazu ermuntert, auf zufällig vorbeikommende Passanten einzuschlagen, betonte der Vorsitzende Richter Peter Jung.

Auch der Umstand, dass er schon wenige Wochen zuvor an Prügeleien in Regensburg beteiligt gewesen und deswegen zu Jugendarrest verurteilt worden sei, belaste den Iraner. Dieser sei enorm schnell rückfällig geworden, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Nach Auskunft seines Verteidigers will der junge Iraner seine Strafe akzeptieren. Auf eine Berufung wolle man verzichten.

Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit der Aussicht auf eine mildere Strafe hatten sich alle Angeklagten zu Geständnissen bereit erklärt. Auf der Basis erhielt der 20 Jahre alte Afghane eine Jugendbewährungsstrafe von dreizehn Monaten, sein drei Jahre jüngerer Landsmann eine von acht Monaten und der 18 Jahre alte Afghane eine von sechs Monaten. Für die Angeklagten sprach nach Einschätzung des Gerichts ihr umfassendes Geständnis, gegen sie die Brutalität, mit der sie grundlos auf arglose Passanten eingeprügelt hätten.

Mit Blick auf die Empörungswelle, die die Übergriffe ausgelöst hatten, warnte Jung davor, in den Angeklagten einen "Blitzableiter für Bürger zu sehen", die die Vorfälle stark aufgewühlt hätten. "Der richtige Ort für Äußerungen zu sozialen oder gesellschaftlichen Fragen ist das Wahllokal, nicht der Gerichtssaal." Auch könne es nicht darum gehen, an den vier Asylbewerbern ein Exempel zu statuieren. Die jungen Afghanen hätten eine "bewegte Geschichte" hinter sich. "Trotzdem sind sie Menschen, die Schuld auf sich geladen haben", unterstrich der Richter.