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Aufgespießt Grünes Licht für schwarzen Freitag

Bundesgerichtshof erlaubt freie Verwendung des Begriffes – doch neues Ungemach droht

Von Axel Ehrlich 23.07.2021, 17:56
Black Friday, bei Händlern und Kunden beliebt ? und jetzt auch wieder vom BGH zur Benutzung freigegeben.
Black Friday, bei Händlern und Kunden beliebt ? und jetzt auch wieder vom BGH zur Benutzung freigegeben. Foto: imago

Black Friday, der. Beliebte Rabattaktion bei Elektronikhändlern – kennen wir aus der Werbung. Eine Firma aus Hongkong hatte sich den Namen patentrechtlich schützen lassen, wollte anderen die Benutzung von Black Friday (Schwarzer Freitag) verbieten, ging sogar per Abmahnung dagegen vor.

Jetzt befand der Bundesgerichtshof: Alles Unfug, das Deutsche Patent- und Markenamt muss die Marke aus dem Register löschen. Black Friday gerettet - danke, BGH. Allzu viel Grund zum Jubeln dürften die Händler in Deutschland jedoch nicht haben. Spätestens, seit unverdächtige Bezeichnungen mit irgendeinem Farb-Zusammenhang von selbsternannten Sprachwächtern schlagartig den Stempel „diskriminierend“ verpasst bekommen.

Wir erinnern uns an das jüngste Beispiel, Schwarzfahren. Ein harmloser Begriff, den verschiedene Verkehrsunternehmen dennoch eilfertig aus dem Repertoire nahmen. Aus dieser Perspektive ist auch der Black Friday plötzlich in Verruf.

Darauf ein letztes Schwarzbier – ach, und das mit dem geplanten Sommerurlaub im Schwarzwald will künftig auch gut überlegt sein.