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Aufgespießt Vorsicht, gemeine Winde

Anrüchige Angelegenheit: Wiener kämpft vor Gericht für das Grundrecht auf Furz-Freiheit

Von Axel Ehrlich 13.04.2021, 05:15

Darf man die amtlich-ernsthafte Frage eines Polizisten lapidar mit einem Furz beantworten? Mit dieser Frage beschäftigte sich dieser Tage das Wiener Verwaltungsgericht.

Laue Sommernacht im Park, Polizeikontrolle. Die Frage war die nach dem Ausweis. Die Antwort von Mitja M. (22): Ein deftiger Darmwind. Gas-Alarm in der Grünanlage: Diese Kommunikationsäußerung fanden die Beamten sowohl inhaltlich als auch formal unpassend. Sie verhängten eine Strafanordnung über 500 Euro. Woraufhin der Delinquent, unter anderem mit Verweis auf die allgemeine Meinungsfreiheit vor Gericht zog. Das entschied jetzt: Windige Antwort, überschreitet die Grenze des Anstands – und minimierte gleichzeitig die Geldbuße auf 100 Euro.

Das wertet der junge Mann als Teilerfolg. Dennoch will er die Sache nicht auf sich sitzen bzw. fahren lassen. Er kündigt jetzt stattdessen an, in der anrüchigen Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Und dort das Grundrecht auf Furz-Freiheit zu erkämpfen. Und wir warten schon jetzt gespannt auf die nächste Folge der Wiener Pups-Posse.