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Sportwagen auf dem Radweg Auswärtiges Amt prüft tödlichen Radunfall mit Diplomaten

Ein saudischer Autofahrer steht in Berlin im absoluten Halteverbot, reißt abrupt die Tür auf. Ein Radfahrer stirbt deshalb. Doch der Unfallverursacher muss keine rechtlichen Folgen fürchten: Er ist Diplomat. Nun geht das Auswärtige Amt dem Fall nach.

15.06.2017, 17:11

Berlin (dpa) - Ein von einem saudischen Diplomaten verursachter tödlicher Unfall in Berlin-Neukölln hat politische Konsequenzen. Das Auswärtige Amt schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme zu dem Fall, wie die Deutschen Presse-Agentur erfuhr.

"Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind", hieß es aus dem Amt.

Der 50-jährige saudische Diplomat stand am Dienstagabend im Berliner Stadtteil Neukölln mit seinem Sportwagen im absoluten Halteverbot auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte gegen die Tür und starb am Mittwochmittag im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Er trug nach Polizeiangaben keinen Helm.

Normalerweise würden nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, sagte ein Polizeisprecher. In diesem Fall gebe es aber nur eine Verkehrsunfallermittlung für Versicherungszwecke. Auch Zeugen würden befragt. Der Verursacher selbst könne nicht geladen werden. Ein Strafverfahren ist wegen der Immunität ausgeschlossen.

Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Strafverfahren gegen Diplomaten würden normalerweise sofort eingestellt. Diplomaten stehen unter besonderem Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können.

Das Auswärtige Amt versicherte aber, dass es Einzelfällen immer wieder nachgehe. Das Amt weise einzelne Botschaften regelmäßig auf die Pflicht zur Beachtung inländischer Gesetze hin. Auch Diplomaten seien "ungeachtet ihrer Privilegien verpflichtet, die im Empfangsstaat geltende Rechtsordnung zu beachten".

Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen etwa wegen Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Körperverletzung schöpfe das Amt je nach Schwere des Falles auch die zur Verfügung stehenden Mittel des Gesandtschaftsrechts aus - etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung.

Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren. Allein 2016 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22 880 Delikte gezählt. 2006 waren es noch 10 181 gewesen, im Jahr davor 6908.

Karte der Unfallorte getöteter Radfahrer