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Immobilien „B.Z.“: Jurist hält Enteignungspläne für nicht umsetzbar

Von dpa Aktualisiert: 25.09.2021, 08:21
Bei einer Demonstration trägt ein Teilnehmer ein Leibchen mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen & Co enteignen!".
Bei einer Demonstration trägt ein Teilnehmer ein Leibchen mit der Aufschrift "Deutsche Wohnen & Co enteignen!". Christophe Gateau/dpa/Archivbild

Berlin - Die Ziele des Berliner Volksentscheids zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen sind aus Sicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis nicht umsetzbar. „Es bestehen gewichtige, rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids“, zitiert die Zeitung „B.Z.“ den Juristen. Er hatte für den Verein Neue Wege für Berlin ein Gutachten erstellt.

Die Berlinerinnen und Berliner sind am Wahltag am Sonntag auch dazu aufgerufen, über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen abzustimmen. Battis sieht in dem Vorschlag einen unverhältnismäßigen Eingriff in privates Eigentum und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Zudem fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für ein Engeignungsgesetz, hieß es. Battis sehe außerdem eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse, wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts die Kredite aufnehme, um die Wohnungsunternehmen zu entschädigen.

Der Verein Neue Wege für Berlin setzt sich gegen Enteignungen ein. Im Vorstand sitzen unter anderem Vertreter von Wirtschaft und Immobilienunternehmen.