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Abstimmung im Bundesrat Behindern von Einsatzwagen könnte stärker geahndet werden

Wer mit seinem Auto den Weg für eilige Einsatzwagen versperrt, soll bald deutlich härtere Sanktionen zu spüren bekommen - möglicherweise nicht nur, wenn es um Notgassen auf mehrspurigen Straßen geht.

19.09.2017, 15:17
Künftig könnten 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - unabhängig von einer Rettungsgasse. Foto: Silas Stein/Symbolbild
Künftig könnten 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - unabhängig von einer Rettungsgasse. Foto: Silas Stein/Symbolbild dpa

Berlin (dpa) - Autofahrern, die Rettungskräfte und Polizeiwagen behindern, könnten bald noch umfassendere Konsequenzen drohen als bisher geplant.

Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Wahl darüber ab, ganz generell drastisch höhere Bußen zu verhängen - und nicht nur fürs Blockieren von Rettungsgassen bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen wie bisher vorgesehen.

Der Verkehrsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesrat nun, einer Verordnung der Bundesregierung mit Ergänzungen zuzustimmen. Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - unabhängig von einer Rettungsgasse. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein. Stimmt der Bundesrat zu, wird dies Teil der Verordnung - es sei denn, die Regierung zieht diese ganz zurück.

Bereits vorgesehen ist, das Blockieren von Rettungsgassen mit mindestens 200 Euro Strafe zu ahnden - bis zu maximal 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss argumentiert, beide Vorschriften sollten ermöglichen, dass Einsatzkräfte die Einsatzorte schnell erreichen. Daher sollten auch Verstöße gleich schwer wiegen, die bisher in beiden Fällen mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Wann die Verschärfungen in Kraft treten, steht noch nicht fest. Das ist für den Tag nach der Verkündung vorgesehen.

Empfehlung der Bundesratsausschüsse

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