Landgericht Oldenburg Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Ein Unternehmer soll jahrelang das Finanzamt betrogen haben - um knapp zwei Millionen Euro. Nun ist das Urteil in dem Prozess wegen Steuerhinterziehung gefallen.
Oldenburg - Das Landgericht Oldenburg hat einen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 360 Tagessätze zu je 400 Euro zahlen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Das Urteil vom Mittwoch ist rechtskräftig. (Aktenzeichen 2 KLs 60/23)
Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen nach eigenen Angaben wegen Steuerhinterziehung in 33 Fällen. Der Angeklagte arbeitete demnach im Betrieb seines Bruders. Zwischen Oktober 2015 und Juli 2020 habe er mehrfach Scheinrechnungen eines Bekannten und eines Steuerberaters eingereicht. Obendrein habe der Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau falsche Angaben zu den Einkünften eines Einzelunternehmens gemacht. Die beiden sollen Einkünfte aus einem Maschinenverleih verschwiegen haben. Gegen die Ehefrau läuft ein eigenes Verfahren.
Die Steuerschulden des Geschäftsmannes beliefen sich auf 1.990.000 Euro, wie das Gericht weiter mitteilte. Der Angeklagte habe den Schaden inzwischen vollständig zurückgezahlt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler allein 1,6 Millionen Euro in bar, auch bei seinem Bruder hatte er Geld versteckt. Der Unternehmer hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden. Er habe nach eigener Aussage einem Bekannten mit Geldproblemen helfen wollen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verzichteten am Mittwoch auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.