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Auto Gericht kürzt Untreue-Prozess gegen VW-Manager erheblich ab

Flossen bei Volkswagen über Jahre überzogene Vergütungen und Boni an Betriebsräte? Ein Strafprozess am Landgericht Braunschweig soll diesen Vorwurf klären. Nach nur wenigen Zeugen steht fest, dass das Verfahren schnell enden wird.

Von dpa Aktualisiert: 23.09.2021, 23:59
Bernd Osterloh (l) und Karlheinz Blessing (M) neben Anwalt Manfred Parigger.
Bernd Osterloh (l) und Karlheinz Blessing (M) neben Anwalt Manfred Parigger. Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Braunschweig - Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen wird erheblich abgekürzt. Nach den letzten Zeugen vom Mittwoch zog der zuständige Richter am Landgericht Braunschweig die Plädoyers und eine Entscheidung vor. Im Verfahren um mutmaßlich überhöhte Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen wird damit schon in der kommenden Woche mit einem Urteil gerechnet, ursprünglich war das Verfahren bis Ende Oktober geplant. (AZ: 16 KLs 85/19)

Den Angeklagten, darunter die beiden Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing, wird vorgeworfen, einflussreichen Betriebsratsangehörigen zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Der Vorwurf lautet Untreue, teils auch in besonders schweren Fall. Dem größten europäischen Autobauer soll daraus ein Schaden von mehr als 5 Millionen Euro entstanden sein.

Es geht um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh und vier weiteren mächtigen Betriebsräten aus der VW-Welt. Als Zeuge in dem Verfahren hatte der langjährige Chef der Belegschaftsvertretung betont: „Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“ Gegen Osterloh selbst läuft ein separates Beihilfeverfahren, die Vorwürfe im Fall der vier Führungskräfte aus dem VW-Management richten sich nicht gegen ihn.

Geklärt werden sollte, ob tatsächlich unrechtmäßig hohe Vergütungen kassiert wurden und die Personalchefs dies womöglich gezielt auf den Weg gebracht hatten. Schon vor Beginn des Verfahrens war klar, dass dies nur schwer zu beurteilten sein wird. Denn das veraltete Betriebsverfassungsgesetz lässt bei der zulässigen Gehaltshöhe für leitende Betriebsräte auch aus Sicht vieler Juristen einen großen Interpretationsspielraum.

Für die Staatsanwaltschaft hatten die Führungskräfte die Kriterien zur Gehaltsbestimmung „bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war“. Die Frage ist, mit welchen Vergleichspersonen aus dem Unternehmen Zahlungen an die Belegschaftsvertreter gerechtfertigt werden, die für ihr Ehrenamt freigestellt sind. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass bei VW bewusst unpassende Vergleichsgruppen gewählt wurden.

Die Verteidigung sieht das ganz anders. Es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere höhere Betriebsräte - Management-Positionen vergleichbar - viel Erfahrung sowie eine „beachtliche und strategische Qualifikation“ erworben hätten. Daher seien die genehmigten Gehälter auch in Ordnung. In guten Jahren verdiente Osterloh bis zu 750.000 Euro. Im Mai dieses Jahres wechselte er als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton wechselte.