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BGH: Keine Veröffentlichung von Museums-Fotos bei Verbot
Karlsruhe (dpa) - Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der BGH am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden. Ein Mann hatte im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen. Nach der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann mit den gescannten Bilder gegen das Urheberrecht.