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BGH: Mitbieten bei eigener Ebay-Aktion kann Schadenersatz bedeuten

24.08.2016, 14:04

Karlsruhe (dpa) - Ebay-Verkäufer, die um die eigene Ware mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Einem unterlegenen Mitbieter in einer derart manipulierten Auktion sprach der Bundesgerichtshof 16 500 Euro Schadenersatz zu. Dass dieser Mann schon massenhaft Ebay-Verkäufer verklagt hatte, spielte keine Rolle. In einem zweiten Fall stellte der BGH zugleich erstmals klar, dass sich systematische Abbruchjäger rechtsmissbräuchlich verhalten. Das sind Bieter, die sich nur an Auktionen beteiligen, um anschließend bei regelwidrigen Rückziehern klagen zu können.