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Pandemie Corona-Impfquoten: Bremen schlechter, Niedersachsen besser

Von dpa Aktualisiert: 16.07.2022, 14:43
Ein Mann steht an einem Covid-19-Impfcenter hinter der Bodenaufschrift „Impfen“.
Ein Mann steht an einem Covid-19-Impfcenter hinter der Bodenaufschrift „Impfen“. Arne Dedert/dpa/POOL/dpa/Symbolbild

Hannover/Bremen - Bremen ist auf die Einwohner bezogen doch nicht Deutschlands Spitzenreiter bei der Corona-Impfquote. Wie aus einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, den „Spiegel Online“ am Donnerstagabend aufgegriffen hat, unterscheiden sich die Impfquoten der Bundesländer teils deutlich von den bisher bekannten Werten, wenn statt des Orts der Impfung der Wohnort der Geimpften herangezogen wird. Besonders betroffen sind davon die Stadtstaaten sowie die umliegenden Bundesländer.

So lag die Impfquote von Bremen - der Anteil der mindestens einmal Geimpften - zum Stichtag 31. Dezember 2021 nach der bisherigen Berechnung bei 88,3 Prozent, nach der neuen jedoch lediglich bei 77,4 Prozent. Niedersachsen verbesserte sich von 77,2 auf 79,4 Prozent.

Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass in den Stadtstaaten viele Menschen geimpft wurden, die anderswo lebten. In Bremen traf dies dem RKI-Bericht zufolge auf 17 Prozent der Impfungen zu, in Hamburg auf 13 Prozent. In Berlin entfielen 7 Prozent der Impfungen auf Menschen mit Wohnsitz außerhalb der Hauptstadt, bei weiteren 6 Prozent war dort keine Zuordnung des Wohnorts möglich.

Die unterschiedlichen Methoden der Erfassung wirken sich auch auf das Bundesländer-Ranking des Impffortschritts aus. Galt bisher Bremen als bundesweiter Spitzenreiter, lag das Bundesland anhand der neuen Daten zum Jahreswechsel lediglich auf Rang sieben. Spitzenreiter war demnach Schleswig-Holstein, gefolgt von Niedersachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund der neuen Impfquoten ist eine geänderte Datenbasis: Wurden bisher Angaben aus dem Meldeportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herangezogen, fand die neue Berechnung anhand von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) statt. Diese enthalten zusätzlich die Wohnort-Postleitzahl der Geimpften, stehen aber erst mit mehreren Monaten Verzug zur Verfügung.