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Immobilien Däubler-Gmelin begrüßt Absprachen zur Enteignung

Die unabhängige Expertenkommission zum Thema Enteignung legt noch im Frühjahr ihren Abschlussbericht vor. Die Vorsitzende findet die schwarz-roten Pläne dazu richtig. Aber es gibt auch Kritik.

Von dpa 05.04.2023, 13:01
Herta Däubler-Gmelin (SPD), Kommissionsvorsitzende, vor Beginn einer Sitzung der Expertenkommission.
Herta Däubler-Gmelin (SPD), Kommissionsvorsitzende, vor Beginn einer Sitzung der Expertenkommission. Carsten Koall/dpa/Archivbild

Berlin - Die Vorsitzende der Expertenkommission zum Thema Enteignung von Immobilienunternehmen, Herta Däubler-Gmelin, findet die Vereinbarung von CDU und SPD im Koalitionsvertrag zu dem Thema richtig. „Als Vorsitzende der Kommission „Vergesellschaftung“ begrüße ich die Verabredung zur Schaffung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission sehr“, sagte die frühere SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin dem „Tagesspiegel“ (Mittwoch).

Der im Dezember vorgelegte Zwischenbericht der Kommission zeige, dass sie sich mit vielen für ein solches Gesetz bedeutsamen Fragen beschäftige. In dem für Mai erwarteten Abschlussbericht werde sie entsprechend Aussagen dazu treffen.

CDU und SPD haben sich darauf verständigt, ein solches Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen, wenn die Kommission einen verfassungskonformen Weg dafür sieht. Das Gesetz muss zunächst erarbeitet werden und tritt nach der schwarz-roten Vereinbarung erst zwei Jahre danach in Kraft - also voraussichtlich erst nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2026. In der Zwischenzeit ist mit Klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen.

Der von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co.“ in die Kommission entsandte Jurist Tim Wihl kritisierte die schwarz-rote Einigung dagegen: „Das vorgesehene Vergesellschaftungsrahmengesetz ist entweder überflüssig oder verfassungswidrig“, sagte er. Überflüssig sei es, wenn es schlicht die im Grundgesetz vorgesehenen Kriterien für eine Vergesellschaftung wiederhole. „Verfassungswidrig ist es, wenn das Gesetz vom Grundgesetz abweichende Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung definiert. Das Grundgesetz hat nämich Vorrang.“

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat CDU und SPD vorgeworfen, sie wollten den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen untergraben und mit dem Gesetz eine Vergesellschaftung verhindern. Bei dem Volksentscheid im September 2021 hatten fast 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin gestimmt.