Justiz E-Akte in Zivilsachen an Amts- und Landgerichten eingeführt
Dresden - Am Oberlandesgericht (OLG) sowie den Amts- und Landgerichten in Sachsen werden in Zivilsachen alle neu eingehenden Fälle elektronisch bearbeitet. Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in Zivilsachen ist erfolgreich abgeschlossen, wie eine OLG-Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Alle Richter könnten dort nun auch mobil arbeiten, Heimarbeit für die Gerichts-Geschäftsstellen, elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwälte und elektronischer Rechtsverkehr seien damit alltäglich geworden. Dennoch werde auch dort weiter mit Papierakten gearbeitet, wegen der Altfälle. „Alle Neueingänge sind elektronisch.“
Die anderen Rechtsgebiete sollen bis Ende 2025 folgen. In Familiensachen steht die Pilotierung der E-Verfahrensakte im Landgerichtsbezirk Dresden nach OLG-Angaben kurz vor dem Abschluss und damit vor der landesweiten Einführung. Im Strafrecht beginnt demnächst erst die Testphase mit der E-Verfahrensakte in der Praxis, voraussichtlich ab September im Zwickauer Landgerichtsbezirk. „In diesem Bereich braucht es die Übereinstimmung zwischen Polizei, Staatanwaltschaft und Gericht“, erklärte die OLG-Sprecherin die Besonderheit.
Der Umstieg von analog auf digital bei Gericht läuft seit 2019. Die Einführung ist auf mehrere Jahre angelegt und erfolgt schrittweise. Laut gesetzlichem Auftrag müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat ab 1. Januar 2026 mit der E-Akte arbeiten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit war im Juni 2022 der erste Bereich, in dem flächendeckend neue Akten elektronisch geführt und bearbeitet werden.