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Altkanzler Entscheidung im SPD-Parteiordnungsverfahren erwartet

Zahlreiche Genossen wollen den Altkanzler wegen seiner Nähe zu Kremlchef Putin aus der SPD werfen - doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Nun soll die Entscheidung fallen. Das zuständige Gremium hätte auch noch andere Möglichkeiten.

Von dpa Aktualisiert: 08.08.2022, 07:17
Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, steht im Bundestag.
Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, steht im Bundestag. Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Hannover - Beim Parteiordnungsverfahren der SPD gegen den vielfach kritisierten Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wird es voraussichtlich am heutigen Montag eine Entscheidung geben. Wann genau im Laufe des Tages, konnte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, zunächst aber nicht sagen.

Zuständig für das Parteiordnungsverfahren ist die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Nach dem Unterbezirk sind bis zu zwei weitere Instanzen möglich: der SPD-Bezirk Hannover sowie die SPD-Bundesschiedskommission.

Schröder steht seit langem wegen seiner Nähe zu Kremlchef Wladimir Putin und zur russischen Öl- und Gaswirtschaft in der Kritik. Auch nach der russischen Invasion in die Ukraine im Februar hat er sich nach Auffassung auch vieler SPD-Genossen nicht ausreichend von Russland distanziert.

Gleich 17 regionale Parteivereine haben deshalb das Ordnungsverfahren gegen ihn beantragt; hinzu kamen weitere Anträge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte im Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war dazu nicht erschienen und hatte auch keinen Anwalt geschickt. Gegen die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.

Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind allerdings sehr hoch. Sollte die Schiedskommission zu dem Schluss kommen, dass Schröder der Partei schweren Schaden zugefügt hat, wären auch eine Rüge oder ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte als Parteistrafen möglich.

Die SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken hatte Schröder für seine jüngsten Äußerungen über eine angebliche Verhandlungsbereitschaft von Russlands Präsident Wladimir Putin im Ukraine-Krieg scharf kritisiert. „Gerhard Schröder agiert nicht als Ex-Kanzler, sondern als Geschäftsmann, und so sollten wir seine Äußerungen auch interpretieren“, sagte Esken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Mit allem, was er tut und sagt, handelt er im eigenen Interesse und in dem seiner Geschäftspartner.“

Ende Juli war der Altkanzler erneut zu Besuch bei Putin in Moskau und gab anschließend dem Magazin „Stern“ sowie den Sendern RTL und ntv ein Interview, in dem er mit Blick auf den Ukraine-Krieg behauptete: „Die gute Nachricht heißt: Der Kreml will eine Verhandlungslösung.“ Diese und andere Äußerungen in dem Interview stießen in Deutschland parteiübergreifend, aber auch international auf massive Kritik.

Esken sagte zu dem Parteiordnungsverfahren: „Es liegen zahlreiche Anträge dazu vor, und das Parteiordnungsverfahren läuft. Wie das ausgeht, hängt nicht von meiner Meinung ab, das ist eine juristische Frage.“ Die SPD-Chefin selbst hatte Schröder bereits vor einigen Monaten den Parteiaustritt nahegelegt.