Neue Verordnung Flaggen-Pflicht für Landesgebäude
Drei Flaggen sollen ab heute vor allen Gebäuden des Freistaates wehen. Eine neue Verordnung dazu ist in Kraft getreten. Für Schulen gilt die Regelung nicht.

Erfurt - In Thüringen müssen ab heute vor allen Landesgebäuden dauerhaft die Thüringen-, die Deutschland- und die Europaflagge wehen. Eine entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag veröffentlicht und tritt nun in Kraft. Die Regelung war zuvor lebhaft diskutiert worden – auch im Parlament. Während die Linke die Dauerbeflaggung für unnötig hält, würde die AfD die EU-Flagge vor Landesgebäuden am liebsten verbannen.
Betroffen von der neuen Verordnung sind alle Landesgebäude wie Polizeistationen, Landesämter oder Finanzämter. Über staatliche Schulen entscheiden beispielsweise die Kreise und kreisfreien Städte.